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IBAN-Regelung im 12. Justizpaket: Eigene Strafbestimmung für die Überlassung von Konten geplant

In das im türkischen Parlament (TBMM) beratene 12. Justizpaket soll eine neue Bestimmung aufgenommen werden, die sich gegen Personen richtet, die ihr Bankkonto oder ihre Kontodaten gegen unrechtmäßige Vorteile zur Verfügung stellen.

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IBAN-Regelung im 12. Justizpaket: Eigene Strafbestimmung für die Überlassung von Konten geplant

In den Gesetzesentwurf, der derzeit im türkischen Parlament (TBMM) beraten wird und in der Öffentlichkeit als „12. Justizpaket“ bekannt ist, soll eine neue Regelung für Personen aufgenommen werden, die ihr Bankkonto oder ihre Kontodaten für die Nutzung durch Dritte freigeben.

Mit der ausgearbeiteten Maßnahme ist vorgesehen, im türkischen Strafgesetzbuch (TCK) eine eigenständige Bestimmung für Personen zu schaffen, die durch die Weitergabe von Kontodaten gegen unrechtmäßige Vorteile den Boden für Betrugsdelikte bereiten.

Die Regelung soll durch eine Änderung des Artikels 158 des TCK umgesetzt werden. Demnach soll dem Artikel, der sich auf Personen bezieht, die Kontodaten zum Zwecke unrechtmäßiger Vorteile mit anderen teilen, ein neuer Absatz hinzugefügt und eine eigenständige Strafbestimmung geschaffen werden.

Nach Abschluss der Arbeiten wird erwartet, dass die Regelung entweder während der heutigen Beratungen zum 12. Justizpaket im Justizausschuss des Parlaments oder während der Plenarsitzung des Gesetzesentwurfs per Änderungsantrag in den Text aufgenommen wird.

Ziel ist es, für Handlungen, die in der aktuellen Praxis unter den Tatbestand des „qualifizierten Betrugs“ fallen und mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 10 Jahren geahndet werden können, Strafen auf Basis der neuen Bestimmung zu verhängen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Regelung der Schutz der von Betrug betroffenen Bürger sowie die Gründe für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität berücksichtigt werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

12. Justizpaket IBAN TCK Betrug TBMM Justizausschuss