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IStGH-Chefankläger Karim Khan durch Beschluss der Versammlung der Vertragsstaaten abgesetzt

Karim Khan, der Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant beantragt hatte, wurde nach Vorwürfen des Amtsmissbrauchs durch eine geheime Abstimmung seines Amtes enthoben.

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IStGH-Chefankläger Karim Khan durch Beschluss der Versammlung der Vertragsstaaten abgesetzt

Die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die Absetzung von Chefankläger Karim Khan bekannt gegeben. Die Entscheidung wurde am 24. Juli 2026 während einer Sondersitzung am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York getroffen.

In der geheimen Abstimmung, die gemäß Artikel 46 des Römischen Statuts durchgeführt wurde, wurde mit der Unterstützung von 82 Vertragsstaaten die absolute Mehrheit erreicht. In der Entscheidung der Versammlung wurde festgestellt, dass Khan „schweren Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen“ begangen habe.

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Karim Khan war im Mai 2024 in die Schlagzeilen geraten, als er Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant beantragte. Nach dieser Entwicklung wurden Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen Khan zum Gegenstand von Diskussionen, woraufhin Khan im Mai 2025 freiwillig beurlaubt wurde.

WIE VERLIEF DER PROZESS?

Ein vom IStGH eingesetztes unabhängiges Gremium aus drei Richtern hatte in einer im März 2026 durchgeführten Untersuchung die Auffassung vertreten, dass bei Khan „kein Amtsmissbrauch oder Pflichtverletzung festgestellt“ werden konnte. Dennoch beschloss das Büro der Versammlung der Vertragsstaaten, das Verfahren fortzusetzen.

Das Büro suspendierte Khan am 8. Juni 2026 vorläufig mit der Begründung eines „schweren Amtsmissbrauchs“. Mit der Abstimmung während der Sondersitzung am 24. Juli wurde dieser Prozess endgültig abgeschlossen.

Nach der Abstimmung äußerten Khans Anwälte ihren Protest gegen die Entscheidung und erklärten, dass ihre Verteidigungs- und Akkreditierungsrechte nicht gewahrt worden seien. Die Verteidigung argumentierte, dass das Verfahren rechtswidrig, verfahrensrechtlich unfair und ohne Unterstützung durch konkrete Beweise abgeschlossen worden sei.

In einer Erklärung des IStGH wurde mitgeteilt, dass die Leitung des Büros des Anklägers, wie bereits seit Khans Beurlaubung im Mai 2025, von den stellvertretenden Chefanklägern fortgeführt werde. Das Gericht betonte, dass es weiterhin an seinem Engagement festhalte, Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für die Opfer zu gewährleisten.

Karim Khan, der im Februar 2021 zum Chefankläger des IStGH gewählt wurde, legte am 16. Juni 2021 seinen Amtseid ab und trat sein Amt als dritter Chefankläger des Gerichts an.


Nachrichtenquelle: 12punto

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