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Justizminister Tunç äußert sich zu Verfassungsgericht und „Vetternwirtschaft“: „Wir weisen die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück“

Justizminister Yılmaz Tunç beantwortete nach dem Workshop zum türkischen Zivilgesetzbuch anlässlich des 100. Jahrestages der Republik Fragen von Journalisten. Tunç äußerte sich auch zu den bekannt gewordenen Nachrichten über Vetternwirtschaft durch den stellvertretenden Justizminister Ramazan Can und erklärte: „Wir weisen die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück.“ In Bezug auf die Entscheidung des Kassationshofs, das Urteil des Verfassungsgerichts zur Verletzung von Grundrechten nicht anzuerkennen, sagte Tunç: „Was den weiteren Prozess angeht, so ist es Sache der Betroffenen, ob sie einen Antrag stellen oder nicht.“

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Justizminister Tunç äußert sich zu Verfassungsgericht und „Vetternwirtschaft“: „Wir weisen die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück“

 Justizminister Yılmaz Tunç beantwortete Fragen von Journalisten auf dem Workshop zum türkischen Zivilgesetzbuch anlässlich des 100. Jahrestages der Republik.

„WIR WEISEN DIE VORWÜRFE DER VETTERNWIRTSCHAFT ZURÜCK“

Tunç äußerte sich zum ersten Mal, nachdem Nachrichten über Vetternwirtschaft durch den stellvertretenden Justizminister Ramazan Can bei einer im Gebäude des Kassationshofs abgehaltenen Veranstaltung der Justizakademie von Kameras erfasst wurden:

„Wir haben das gesehen, was in der Presse über unseren stellvertretenden Minister berichtet wurde. Unser einziges Kriterium ist die Eignung. Anfragen gehen ein, auch von der Opposition. Daher sind es die Kommissionen, die diese bewerten. Das ist unser Ziel. Es mag Empfehlungen geben, aber bei der Bewertung von Anfragen wird auf die Eignung der Person geachtet. Wir weisen die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück.“

„SACHE DER BETROFFENEN“

Tunç bewertete auch die Tatsache, dass der Kassationshof zum zweiten Mal die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) zur Verletzung von Grundrechten im zweiten Antrag des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, nicht anerkannte: „Das wird schon lange diskutiert. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts hat der Kassationshof entschieden, dass das Urteil des Verfassungsgerichts nicht umsetzbar sei. Anstraftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung fallen nicht unter die Immunität. Zwischen den beiden obersten Gerichten ist eine Meinungsverschiedenheit entstanden. Was den weiteren Prozess angeht, so ist es Sache der Betroffenen, ob sie einen Antrag stellen oder nicht. Es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Wir werden alle gemeinsam sehen, wie der Prozess weitergeht“, sagte er. 

Minister Tunç äußerte sich zudem zur Festnahme von Mitarbeitern des israelischen Auslandsgeheimdienstes und erklärte, dass es 34 Festnahmen gegeben habe, die Aussagen aufgenommen worden seien und gegen 12 Personen Haftbefehle erlassen wurden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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