Klage gegen NATO-Protest in Ankara: Anklageschrift gegen 19 HKP-Mitglieder erstellt
Gegen 19 Mitglieder der HKP, die in Ankara gegen den NATO-Gipfel protestierten, wurde Anklage wegen Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz erhoben; vier Personen wird zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat eine Anklageschrift gegen Mitglieder der Halkın Kurtuluş Partisi (HKP) im Zusammenhang mit den Protesten während des 36. NATO-Gipfels erstellt, der am 7. und 8. Juli in Ankara stattfand.
In der Anklageschrift wird den 19 Personen, die am 5. Juli an der Anti-NATO-Aktion vor dem Ersten Parlament teilgenommen hatten, vorgeworfen, „unbewaffnet an rechtswidrigen Versammlungen und Demonstrationen teilgenommen und sich trotz Aufforderung nicht freiwillig zerstreut zu haben“. In derselben Akte wird für vier Parteimitglieder zudem eine Bestrafung wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ gefordert.
Vor dem NATO-Gipfel waren in Ankara umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen und per Gouverneursbeschluss ein 13-tägiges Demonstrationsverbot verhängt worden. Dennoch hatten einige linke und sozialistische Parteien und Organisationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Anti-NATO-Proteste organisiert.
In diesem Zeitraum führten die TKP und die HKP am 5. Juli getrennte Aktionen durch; die TİP, EMEP, EHP, die Revolutionäre Partei (Devrim Partisi), Halkevleri und Kızılbayrak organisierten am 7. Juli koordinierte Proteste in Kurtuluş und Dikmen. Die Polizei griff bei diesen Aktionen ein, insgesamt wurden 230 Personen festgenommen.
Die Festgenommenen wurden vier Tage lang im Gewahrsam gehalten, bis der NATO-Gipfel endete, anschließend der Justiz überstellt und nach den gerichtlichen Verfahren wieder freigelassen.
In der Anklageschrift gegen die HKP-Mitglieder wird behauptet, dass die Partei trotz des Verbots von Open-Air-Veranstaltungen durch das Gouverneursamt Ankara über ihre offiziellen Social-Media-Konten zu einer „nicht genehmigten Versammlung“ aufgerufen habe. Es wird argumentiert, dass sich die Aktivisten mit Parteifahnen versammelt hätten und trotz der polizeilichen Aufforderung zur Auflösung und der gesetzten Frist den Ort nicht verlassen hätten.
Die Akte enthält zudem den Vorwurf, dass einige Verdächtige Polizeibarrikaden durchbrochen hätten. In der Anklageschrift wird vermerkt, dass die Verdächtigen zwar geltend machten, von ihren demokratischen Rechten Gebrauch gemacht zu haben, ihre Verteidigung jedoch unter Verweis auf „Videoaufzeichnungen, Polizeiprotokolle und den gesamten Akteninhalt“ als nicht glaubwürdig eingestuft wurde.
Sollte die Anklageschrift zugelassen werden, wird erwartet, dass die 19 HKP-Mitglieder in den kommenden Tagen vor Gericht erscheinen müssen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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