Neue Ära bei der Justizreform: Umstrittene Strafmilderungen wegen Provokation und guter Führung werden abgeschafft
Im Rahmen des von Präsident Recep Tayyip Erdoğan angekündigten Strategiepapiers zur Justizreform werden die in der Öffentlichkeit stark kritisierten Strafmilderungen wegen „ungerechtfertigter Provokation“ und „guter Führung“ abgeschafft. Mit der neuen Regelung werden die Strafen für Straftäter nicht mehr gemindert, sondern im Gegenteil verschärft.
Im Rahmen des von Präsident und AKP-Vorsitzendem Recep Tayyip Erdoğan angekündigten Strategiepapiers zur Justizreform werden bedeutende Änderungen im Justizwesen vorgenommen. Mit dem neuen Reformpaket ist geplant, die in Gerichtsverfahren häufig kritisierte Praxis der Strafmilderung wegen „ungerechtfertigter Provokation“ und „guter Führung“ zu beenden.
Berichten der Zeitung Türkiye Gazetesi zufolge werden in der ersten Phase der Reform neue Regelungen für Strafen getroffen, die aufgrund von ungerechtfertigter Provokation verhängt wurden. Angeklagte werden künftig nicht mehr von diesem Mechanismus profitieren können, um ein geringeres Strafmaß zu erhalten. Stattdessen ist bei Straftaten, die unter dem Aspekt der ungerechtfertigten Provokation begangen wurden, eine Strafverschärfung vorgesehen.
Bei Straftaten, die eine lebenslange Freiheitsstrafe erfordern, wird die Untergrenze von 16 auf 22 Jahre angehoben; bei Straftaten, die eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe erfordern, wird die Untergrenze von 22 auf 30 Jahre erhöht.
DURCH DEN FALL PINAR GÜLTEKİN ERNEUT IN DEN FOKUS GERÜCKT
Die Anwendung der Strafmilderung wegen ungerechtfertigter Provokation durch den 1. Strafsenat des Kassationshofs (Yargıtay) im Fall des Mordes an Pınar Gültekin hatte in der Öffentlichkeit für große Empörung gesorgt, woraufhin die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt hatte. Die Reaktionen auf diesen und ähnliche Vorfälle waren ausschlaggebend für die Beschleunigung des Justizreformprozesses.
Darüber hinaus wird auch die bei Gerichten angewandte Strafmilderung wegen „guter Führung“ abgeschafft. Auf diese Weise sollen die Strafen für Täter bei Verbrechen, die das Gewissen der Gesellschaft zutiefst verletzen, nicht mehr gemildert werden. Es wird betont, dass die neue Regelung darauf abzielt, das Vertrauen in die Justiz zu stärken.
Nachrichtenquelle: 12punto
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