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Neue Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung zur gerichtlichen Kontrolle im Fall Melek Mosso

Nach der Freilassung der berühmten Sängerin Melek Mosso hat die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, im laufenden Gerichtsverfahren keine gerichtliche Kontrolle anzuordnen.

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Neue Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung zur gerichtlichen Kontrolle im Fall Melek Mosso

Im Zusammenhang mit dem Drogenermittlungsverfahren, in dessen Rahmen die Sängerin Melek Mosso kürzlich festgenommen und wieder freigelassen wurde, gibt es weitere Entwicklungen. Während der Künstlerin das Recht auf ein Verfahren in Freiheit zugestanden wurde, legte die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und brachte den Antrag auf gerichtliche Kontrolle erneut vor.

Im Zuge der laufenden Ermittlungen waren am Morgen insgesamt neun Personen im Rahmen einer Operation festgenommen worden, unter ihnen auch Mosso. Nach ihrer Festnahme wurden bei Mosso in der Rechtsmedizin Blut- und Haarproben entnommen, bevor sie nach ihrer Aussage an die Justizbehörden überstellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte beim Friedensgericht beantragt, eine gerichtliche Kontrolle gegen Melek Mosso anzuordnen. Das Gericht hielt diesen Antrag jedoch für nicht angemessen und entschied, dass Mosso sich in Freiheit verantworten darf. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun offiziell Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt.

Melek Mosso hatte sich auf ihrem Social-Media-Account wie folgt zu den Vorfällen geäußert:

"Am Morgen wurde ich im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz geführten Untersuchung festgenommen. Während der Durchsuchung, der Aussage und der Ermittlungsphasen habe ich vollumfänglich mit den zuständigen Beamten kooperiert; bei der Durchsuchung meiner Wohnung wurden keinerlei belastende Beweise gefunden.

Die in meinem Haus gefundenen Medikamente sind verschreibungspflichtige Medikamente, die von meinem Arzt für meine Behandlung verordnet, legal in einer zugelassenen Apotheke erworben wurden und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Von der Verwendung anderer Substanzen als der verschriebenen Medikamente kann keine Rede sein.

Die erforderlichen Rezepte wurden der Staatsanwaltschaft vorgelegt, und am Ende des Prozesses wurde entschieden, dass ich mich ohne gerichtliche Kontrolle in Freiheit verantworten darf. Da kein strafbares Verhalten vorliegt, war dieses Ergebnis für mich keine Überraschung.

Ich danke der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz und dem Gendarmeriekommando aufrichtig für ihr rechtmäßiges, respektvolles, konstruktives und professionelles Verhalten während des gesamten Prozesses.

Mein Vertrauen in die Justiz ist ungebrochen, und ich werde in den verbleibenden Phasen der Ermittlungen allen meinen Verpflichtungen nachkommen. Gegen Personen und Institutionen, die irreführende Informationen über mich verbreiten, werde ich die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten."


Nachrichtenquelle: 12punto

Melek Mosso