Neue Entwicklung im Fall Bora Kaplan!
Im Prozess gegen 11 Angeklagte, denen Fahrlässigkeit bei der Flucht des Angeklagten und geheimen Zeugen im Bora-Kaplan-Fall, Serdar Sertçelik, vorgeworfen wird, hat der Staatsanwalt eine Stellungnahme abgegeben. Darin wies er darauf hin, dass das erstinstanzliche Strafgericht nicht zuständig sei und der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt werden müsse.
Nach der Flucht von Serdar Sertçelik, der im Bora-Kaplan-Fall sowohl als Angeklagter als auch als geheimer Zeuge auftrat, wurde ein Verfahren gegen insgesamt 11 Personen eingeleitet, darunter 6 Polizeibeamte, denen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
In diesem Verfahren hatte das 13. erstinstanzliche Strafgericht zuvor bereits einen Beschluss zur Unzuständigkeit gefasst.
STAATSANWALT FORDERT SCHWURGERICHT
Wie die 12punto-Autorin und Journalistin Müyesser Yıldız berichtet, legte der Staatsanwalt in der letzten Anhörung eine Stellungnahme vor, in der er unter Hinweis auf die Art des Verfahrens und die Schwere der erhobenen Vorwürfe forderte, dass der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt werden müsse.
Nachrichtenquelle: 12punto
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