Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Antrag beim Kassationsgericht gestellt
Im Prozess um den Mord an Narin Güran in Diyarbakır hat Mahir Akbilek, der Anwalt von Enes Güran, Einspruch gegen den Bericht zur Funkzellenabfrage eingelegt und sich an das Kassationsgericht (Yargıtay) gewandt.
Die Leiche der achtjährigen Narin Güran, die am 21. August 2024 im Bezirk Bağlar in Diyarbakır verschwunden war, wurde am 8. September in einem Sack in einem Bachbett gefunden. Im Zusammenhang mit dem Vorfall wurde Anklage gegen ihre Mutter Yüksel Güran, ihren Onkel Salim Güran, ihren Bruder Enes Güran sowie ihren Nachbarn Nevzat Bahtiyar erhoben. Das Gericht verurteilte Salim, Yüksel und Enes Güran zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen, während Nevzat Bahtiyar wegen des Verbergens von Beweismitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde.
Enes Gürans Anwalt Mahir Akbilek argumentierte in seinem beim Kassationsgericht eingereichten Antrag, dass die Berichte zur Funkzellenabfrage nicht zuverlässig seien. Akbilek verwies auf einen ähnlichen Fall im Bezirk Bismil, in dem drei Personen, die aufgrund eines solchen Berichts wegen Mordes inhaftiert waren, freigesprochen wurden, und betonte, dass die Kompetenz der Sachverständigen in Frage gestellt werden müsse.
Im Fall von Bismil wurden drei Personen, die im Zusammenhang mit dem Mord an Arif Meçin im Jahr 2013 aufgrund von Funkzellenabfragen inhaftiert worden waren, wegen unzureichender Beweise und der Tatsache, dass solche Berichte keine endgültigen Beweise darstellen, freigesprochen. Dieser Umstand bildete eine wichtige Grundlage für den Einspruch des Anwalts von Enes Güran beim Kassationsgericht.
Akbilek betonte in seinem Antrag, dass die Berichte zur Funkzellenabfrage nicht mit wissenschaftlichen und technologischen Fakten übereinstimmten und dass solche Berichte im Strafverfahren nicht als endgültige Beweise akzeptiert werden dürften. Zudem wies er auf die Regel hin, dass solche Berichte bei jedem Versuch das gleiche Ergebnis liefern müssten, und behauptete, dass die vorliegenden Berichte rechtswidrig seien.
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgericht erklärte hingegen, dass die gegen die Angeklagten verhängten Strafen rechtmäßig seien, und beantragte die Bestätigung des Urteils. Die Akte wurde an die 1. Strafkammer des Kassationsgerichts weitergeleitet; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Nachrichtenquelle: 12punto
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