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Neue Entwicklung im Rechtsstreit um Çaykur-Werbespot: Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen

Im Rechtsstreit gegen Çaykur wegen der unbefugten Verwendung von Aufnahmen des unvergessenen Yeşilçam-Stars Zeki Alasya hat 12punto das Urteil des Berufungsgerichts nach der Entscheidung der ersten Instanz eingesehen. Da das Unternehmen gegen die vom erstinstanzlichen Gericht festgelegte Entschädigungssumme von 50.000 TL Einspruch erhoben hatte, dieser jedoch nicht durch ein zusätzliches Gutachten geprüft wurde, hob das Berufungsgericht das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das Lokalgericht. Der Anwalt der Kläger, Uğur Güven, erinnerte an den wegweisenden Fall Kemal Sunal und erklärte: „Für Kemal Sunal gibt es zwar ein Präzedenzurteil, doch die Rechtsverletzungen dauern an.“

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Neue Entwicklung im Rechtsstreit um Çaykur-Werbespot: Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen

Jülide Alasya und Zeynep Alasya hatten Klage eingereicht, da in einem 2016 ausgestrahlten Werbespot Aufnahmen von Zeki Alasya ohne Genehmigung verwendet worden waren. Das Gericht hatte die Klage zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass Jülide und Zeynep Alasya die Verletzung ihrer ideellen Rechte nicht hätten nachweisen können.

Zuletzt wurde nach Einlegung von Rechtsmitteln gegen das erstinstanzliche Urteil eine Prüfung eingeleitet. In der 12punto vorliegenden Akte geht hervor, dass das Berufungsgericht den Fall erneut an das erstinstanzliche Gericht verwiesen hat, da der Einspruch des Unternehmens gegen die vom Sachverständigengutachten im ersten Verfahren festgelegte Entschädigung von 50.000 TL nicht berücksichtigt und der Antrag auf ein zusätzliches Gutachten nicht akzeptiert wurde.

Der Fall, der vom Berufungsgericht an das Lokalgericht zurückverwiesen wurde, wird nun neu bewertet und entschieden. Sollten die betroffenen Parteien mit dem neuen Urteil nicht zufrieden sein, kann das Verfahren erneut in die Berufungs- oder Revisionsinstanz gehen.

„PRODUZENTEN HABEN SICH UNRECHTMÄSSIG BEREICHERT“

Der Anwalt der Kläger, Uğur Güven, erläuterte den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits wie folgt:

„Die Honorare, die große Meister wie Kemal Sunal, Zeki Alasya und Halit Akçatepe zum Zeitpunkt der Produktion ihrer Filme erhielten, bezogen sich ausschließlich auf die Vorführungen im Kino. Es wurden weder schriftliche Verträge geschlossen noch Rechte übertragen. Nach der Fertigstellung dieser Filme änderte sich die Technologie. Mit der technologischen Entwicklung begannen Ausstrahlungen im digitalen Bereich, auf YouTube, auf CDs und im Privatfernsehen. Aus diesem Grund haben sich die Produzenten unrechtmäßig bereichert. Sie haben den Schauspielern, die diesen Filmen durch ihre schauspielerische Leistung Leben eingehaucht haben, die ihnen zustehenden Rechte an diesen Einnahmen nicht gewährt. Wir führen nun den juristischen Kampf darum.“

„DIE RECHTSVERLETZUNG DAUERT AN“

Unter Hinweis auf das Präzedenzurteil im Fall der Familie Sunal bezüglich der Ausstrahlung von Filmen mit Kemal Sunal außerhalb der Kinovorführungen sagte Anwalt Güven: „Das Urteil im Fall Kemal Sunal ist ein Präzedenzfall in der türkischen Rechtsgeschichte für Schauspieler, die den Status ‚ausübender Künstler‘ im türkischen Kino innehaben. Der von der Familie Sunal angestrengte Urheberrechtsstreit um die Filme von Kemal Sunal wurde durch eine Entscheidung der Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) abgeschlossen. Die Klage der Familie Sunal bezüglich der Ausstrahlung der Filme des Künstlers außerhalb der Kinovorführungen wurde als berechtigt anerkannt und die Zahlung von Tantiemen an die Familie beschlossen.“ Er unterstrich, dass sie den Rechtsstreit in ähnlichen Fällen fortsetzen werden, indem er hinzufügte: „Mit diesem Urteil ist die Rechtsverletzung nicht beendet. Die Rechtsverletzung dauert auch heute noch an, die Filme werden weiterhin ausgestrahlt. Wir haben aufgrund dieser Verletzungen neue Klagen eingereicht und werden dies auch weiterhin tun, da wir bisher keine Einigung erzielen konnten. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wird der juristische Kampf immer weitergehen.“



Nachrichtenquelle: Beste Çelik

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