Stellungnahme der Anwaltskammer Istanbul zu Murat Çalık
Die Anwaltskammer Istanbul macht auf die Situation von Häftlingen aufmerksam, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, und betont, dass das Recht auf Leben nicht verletzt werden darf. Die Kammer fordert ein Ende rechtswidriger Inhaftierungen.
Die Anwaltskammer Istanbul weist auf die ernsthaften gesundheitlichen Probleme hin, mit denen der Bürgermeister von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, in der Haft konfrontiert ist, und erklärt, dass dieser Zustand gegen die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Die Kammer erklärte, dass die Fortdauer der Inhaftierung von Çalık trotz seiner gesundheitlichen Probleme sowohl rechtlich als auch menschlich inakzeptabel sei.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Inhaftierung von Çalık trotz Lebensgefahr die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung der Amtsträger erhöhe und die rechtliche Verpflichtung des Staates begründe. Unter Berufung auf die Artikel 17 und 19 der Verfassung sowie die Artikel 2 und 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention betonte die Kammer, dass ungerechtfertigte und rechtswidrige Inhaftierungen beendet werden müssten.
Die Kammer erklärte, dass nicht nur der Fall von Çalık, sondern auch die Situation aller kranken Häftlinge, die nicht in der Lage sind, im Gefängnis zu bleiben, sowie aller Personen, die infolge von Operationen gegen Kommunalverwaltungen zu Unrecht inhaftiert wurden, neu bewertet werden müsse. Die Kammer wies darauf hin, dass die Untersuchungshaft eine Ausnahme darstelle, und forderte die sofortige Freilassung dieser Personen.
Die Anwaltskammer Istanbul kündigte an, die Gerichtsverfahren und die Praxis der Inhaftierungen weiterhin genau zu verfolgen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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