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Ümit Karan gibt in Gerichtsverfahren sein monatliches Einkommen an

Der ehemalige Nationalspieler Ümit Karan, der sich erstmals vor einem Schwurgericht verantworten musste, wies die Vorwürfe des Drogenhandels zurück und gab an, ein monatliches Einkommen von 700.000 Lira zu haben. Karan behauptete, seine Ex-Freundin habe ihn aus Rache verleumdet. Er wurde unter der Auflage eines Ausreiseverbots aus der Haft entlassen.

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Ümit Karan gibt in Gerichtsverfahren sein monatliches Einkommen an

Die Aussagen des ehemaligen Fußballers Ümit Karan im ersten Prozess wegen des Vorwurfs des „Handels mit oder der Bereitstellung von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“ sorgten für Aufsehen. Bei der Verhandlung vor dem 41. Schwurgericht, an der er in Untersuchungshaft teilnahm, erklärte Karan, die Anschuldigungen seien haltlos. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von nicht unter 10 Jahren für Karan.

Während der Identitätsfeststellung machte Karan Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen; seine Aussage, er verfüge über ein monatliches Einkommen von 700.000 Lira, wurde in das Gerichtsprotokoll aufgenommen. Der ehemalige Nationalspieler behauptete, hinter den Vorfällen steckten persönliche Differenzen mit seiner Ex-Freundin. Er wies sämtliche Vorwürfe in der Prozessakte zurück und verwies im weiteren Verlauf seiner Aussage auf seine Ex-Freundin Şule Naz Öztürk.

Karan äußerte sich in seiner Verteidigung wie folgt: „Der einzige Grund, warum ich hier bin, sind die Aussagen meiner Ex-Freundin Şule Naz Öztürk. Nach unserer Trennung versuchte sie ständig, mich über mein enges Umfeld zu erreichen. Ich habe sie überall blockiert. Zuletzt hat sie diese Verleumdung erfunden, um sich an mir zu rächen. Sie hat auch andere Freunde, denen ich sie vorgestellt hatte, verleumdet. Ihr Drogentest sei positiv ausgefallen, und sie habe behauptet, sie habe mich vor 7 Monaten getroffen. Wäre das der Fall, wäre der Test nicht positiv ausgefallen.“

Ümit Karan erklärte, dass die Zeit in Untersuchungshaft seine psychische Verfassung negativ beeinflusst habe; er berichtete, in dieser Zeit gesundheitliche Probleme gehabt zu haben und fünfmal ins Krankenhaus eingeliefert worden zu sein. Er betonte, dass er in Zukunft vorsichtiger sein werde, um nicht erneut in solch schwierige Situationen zu geraten.

Das Gericht entschied nach den Verteidigungsreden und Zeugenaussagen, Ümit Karan unter der Auflage eines Ausreiseverbots aus der Haft zu entlassen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ümit Karan