Verfassungsgericht hebt Präsidialdekret auf
Das Verfassungsgericht hat ein Präsidialdekret zur Schaffung von Stellen für Richter- und Staatsanwaltsassistenten für verfassungswidrig erklärt. Für das Inkrafttreten der Entscheidung wurde eine Frist von 9 Monaten festgelegt.
Das Verfassungsgericht hat mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung ein Präsidialdekret zur Schaffung von Stellen für Richter- und Staatsanwaltsassistenten beim Justizministerium aufgehoben. In der Begründung betonte das Gericht, dass alle Prozesse des Richter- und Staatsanwaltsberufs gemäß den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Gerichte und der richterlichen Unabhängigkeit gesetzlich geregelt werden müssen.
Wie ANKA berichtet, wurde in der Begründung unter Verweis auf Artikel 140 der Verfassung hervorgehoben, dass die Qualifikationen von Richtern und Staatsanwälten, einschließlich der Zulassung zur Kandidatur und der Kandidaturphase, gesetzlich geregelt sein müssen. Das Verfassungsgericht hatte bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass Personen, die in diesen Beruf eintreten, von der Zulassung zur Kandidatur und der Kandidaturphase an verfassungsrechtlich geschützt werden müssen.
Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte beim Verfassungsgericht die Aufhebung einiger Artikel des „Präsidialdekrets über die Schaffung von Stellen bei einigen öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie die Aufhebung einiger Stellen“ beantragt. Das Gericht prüfte den Antrag in der Sache und hob die Bestimmungen des Dekrets auf, die das Justizministerium betreffen. Die Aufhebungsentscheidung tritt in 9 Monaten in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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