Kritische Warnung von Rechtsanwältin Çağla Gül Bulut zum Verkauf illegaler Waffen: 'Sie werden sogar im Internet verkauft, eine Operation könnte durchgeführt werden'
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung illegaler Waffen und der Eskalation von Gewalt wurde das Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Instrumente geändert. Mit der Änderung werden Personen, die künftig illegale Waffen tragen, mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren bestraft. Rechtsanwältin Çağla Gül Bulut bewertete die Neuregelung gegenüber 12punto und wies darauf hin, dass illegale Waffen sogar über das Internet bezogen werden können, weshalb der Fokus vor allem auf den Verkauf illegaler Waffen gelegt werden müsse.
Während die individuelle Bewaffnung rapide zunimmt, steigen auch psychische und physische Gewalt durch den Einsatz illegaler Waffen. In diesem Zusammenhang wurden im November Maßnahmen ergriffen und eine Änderung des Gesetzes Nr. 6136 über Schusswaffen, Messer und andere Instrumente beschlossen. Rechtsanwältin Çağla Gül Bulut erklärte gegenüber 12punto, dass die Neuregelung zwar positiv, aber nicht ausreichend sei, und betonte, dass die eigentlichen Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler Waffen gerichtet sein müssten.
„GEWALTDELIKTE MIT ILLEGALEN WAFFEN HABEN ZUGENOMMEN“
Rechtsanwältin Bulut wies darauf hin, dass Bürger sehr leicht Zugang zu individueller Bewaffnung haben, und erläuterte den Grund für die rechtlichen Änderungen wie folgt:
„Aufgrund der aktuellen Krise im Land greifen Menschen bei kleinsten Anlässen grundlos zu illegalen Waffen, üben Gewalt aus oder töten sogar. Deshalb hat die individuelle Bewaffnung in letzter Zeit zugenommen, der Einsatz illegaler Waffen ist gestiegen, und bei der Betrachtung von Gewaltdelikten wurde beobachtet, dass diese Straftaten vermehrt mit illegalen Waffen begangen werden, was durch Statistiken belegt ist. Als Ergebnis dieser Vorfälle kam es zu dieser Neuregelung im November. Der zugrunde liegende Grund ist die Prävention zunehmender Gewaltdelikte.“
„DIE HAFTSTRAFE IST NICHT NUR THEORETISCH GEBLIEBEN“
Rechtsanwältin Bulut erläuterte die Details des Gesetzes und bezeichnete die Regelung als abschreckend: „Mit der Gesetzesänderung wurden die strafrechtlichen Sanktionen verschärft. Während die Strafe zuvor zwischen 1 und 3 Jahren lag, gibt es nun eine Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren. Da es in unserem Land leider ein Problem der Straflosigkeit gibt, gab es für bestimmte Straftaten keine tatsächliche Haftzeit. Um jedoch eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sehen wir nun, dass mit der Verschärfung der Sanktionen auch Haftbefehle erlassen werden und Personen, die illegale Waffen benutzen, tatsächlich ins Gefängnis kommen. Wir sehen also, dass die gesetzlich vorgesehene Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren nicht nur theoretisch bleibt, sondern in der Praxis umgesetzt wird. Es wurde als positives Gesetz vom Parlament verabschiedet, vielleicht könnten sogar noch strengere Sanktionen in Betracht gezogen werden“, sagte sie.
„ILLEGALE WAFFEN KÖNNEN SOGAR ÜBER DAS INTERNET BEZOGEN WERDEN“
Rechtsanwältin Bulut betonte, dass der Zugang zu illegalen Waffen sehr einfach sei: „Menschen können illegale Waffen sogar über das Internet beziehen. Deshalb besteht Bedarf an Studien darüber, wie dies verhindert werden kann. Die Beschaffung illegaler Waffen muss verhindert werden, denn nachdem ein Menschenleben ausgelöscht oder physischer oder psychischer Schaden zugefügt wurde, ist die verhängte Strafe leider oft kein Faktor, der die Menschen zufriedenstellt. Deshalb sagen wir immer, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, bevor Straftaten entstehen“, sagte sie und wies auf das eigentliche Erfordernis hin.
„EINE OPERATION KÖNNTE AUCH GEGEN DEN VERKAUF ILLEGALER WAFFEN DURCHGEFÜHRT WERDEN“
Rechtsanwältin Bulut erklärte, dass strafrechtliche Sanktionen allein nicht ausreichten, und wies darauf hin, dass in den kommenden Tagen auch der Gesetzesartikel zum Verkauf illegaler Waffen geändert werden könnte: „So wie wir dies beobachten, können auch das Parlament und die zuständigen Minister dies leicht erkennen. Insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu diesen Waffen über das Internet könnte es eine Filterung im Internet oder eine Überwachung durch IT-Experten geben. Denn nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Besitz einer illegalen Waffe ist strafbar. Daher könnte vielleicht eine Operation gegen all dies durchgeführt werden, und diese Operation könnte als Präzedenzfall dienen, da sie auch für diejenigen abschreckend wirkt, die diese Waffen verkaufen“, sagte sie.
„STRAFTÄTER KÖNNTEN WIEDER STRAFFÄLLIG WERDEN“
Rechtsanwältin Bulut wies darauf hin, dass die aktuelle Regelung nach dem Strafvollzugsgesetz faktisch einer geringeren Strafe entspreche, und rief zu einer Neuregelung des Verkaufs illegaler Waffen auf, bevor sie ihre Worte wie folgt beendete:
„Wenn Sie eine Strafe von 2 bis 4 Jahren verhängen, wird diese Person nach dem Strafvollzugsgesetz nicht die vollen 4 Jahre absitzen, sondern weniger. Danach könnte sie sagen: ‚Ich habe bereits so viele Monate abgesessen, bin rausgekommen und habe mir dann eine Waffe besorgt‘ und erneut straffällig werden. Priorität hat die Prävention, bevor eine Straftat entsteht. Deshalb ist es unerlässlich, diesbezügliche Arbeiten durchzuführen, und lassen Sie uns hier einen Appell zu diesem Thema richten.“
Nachrichtenquelle : Beste Çelik
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