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Nationalathlet Yavuz Aktunç gewinnt Rechtsstreit um Film „Ali Çevlik“

Der Nationalathlet Yavuz Aktunç, der in dem Kinofilm „Ali Çevlik“ mitwirkte, hat nach zwei Jahren den Rechtsstreit gegen den Produzenten gewonnen, den er wegen ausstehender Gagen eingereicht hatte. Das Gericht entschied auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50.000 TL an Aktunç. Gegenüber 12punto erklärte Aktunç: „Wir werden vor die höhere Instanz gehen, um auch unser Recht auf immateriellen Schadensersatz durchzusetzen.“

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Der Nationalathlet Yavuz Aktunç hatte im Jahr 2022 eine mündliche Vereinbarung über 25.000 TL für vier Drehtage in dem Kinofilm „Ali Çevlik“ getroffen, der in Istanbul und Bingöl gedreht wurde.

Da Aktunç die von der Beyrut Film Prodüksiyon Anonim Şirketi versprochene Gage nicht erhielt, reichte er beim 1. Zivilgericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Bakırköy Klage auf Zahlung ein.

Der Prozess endete nach zwei Jahren. Das Gericht wies Aktunç’ Forderung nach 30.000 TL immateriellem Schadensersatz zurück, entschied jedoch, dass die Produktionsfirma Aktunç 50.000 TL materiellen Schadensersatz zahlen muss.

TROTZ HAUPTROLLE ALS STATIST BEZEICHNET

Im Abspann des Films, produziert von Baran Mayda, Mahmut Baldemir und Erkan Bektaş, wurde der Name des Nationalathleten nicht aufgeführt. Die Firma verteidigte sich mit der Aussage, es bestehe „keine Künstler-Produzenten-Beziehung“ und behauptete, Aktunç sei lediglich ein Statist im Film gewesen.

Gegenüber 12punto sagte der Nationalathlet Aktunç: „Ich war einer der Hauptdarsteller im Film. Dennoch bezeichneten sie mich vor Gericht als Statisten. Das Gericht bestellte einen Sachverständigenausschuss, der nach Prüfung des Films zu dem Schluss kam, dass ich eine Hauptrolle innehatte. Es wurde zudem festgestellt, dass ich der fünftwichtigste Schauspieler mit der meisten Bildschirmpräsenz im Film bin. Außerdem haben sie meinen Namen nicht im Abspann erwähnt, was ebenfalls eine Rechtsverletzung darstellt.“

„ICH HABE MATERIELLEN SCHADEN ERLITTEN“

Aktunç erläuterte den entstandenen Schaden: „Für die Dreharbeiten in Istanbul mussten wir das gesamte Design unseres Sportclubs ändern; der Club blieb durchschnittlich sechs Tage geschlossen. Danach gingen wir nach Bingöl, wo wir länger blieben als geplant. Unser Club blieb insgesamt etwa 15 Tage geschlossen. Meine Privatstunden und Gruppenkurse wurden ebenfalls abgesagt. Ich habe dadurch einen erheblichen materiellen Schaden erlitten.“

„WIR WERDEN AUCH UNSER RECHT AUF IMMATERIELLEN SCHADENERSATZ NUTZEN“

Aktunç betonte, dass der zugesprochene Betrag im Vergleich zum erlittenen materiellen und immateriellen Schaden gering sei: „Der vom Gericht zugesprochene Betrag beläuft sich inklusive Zinsen auf 50.000 TL. Da wir die Klage 2022 eingereicht hatten und sie erst jetzt abgeschlossen wurde, ist das Ergebnis eine niedrige Summe. Deshalb werden wir vor höhere Instanzen gehen und auch unser Recht auf immateriellen Schadensersatz geltend machen. Mein Anwalt verfolgt das Gerichtsverfahren weiterhin.“ Er betonte, dass er den Prozess weiter begleiten werde.

„SIE LIESSEN MICH AUCH IM MUSIKVIDEO VON EMRA DOLEN MITWIRKEN“

Aktunç erklärte zudem, dass er in einem Musikvideo desselben Regisseurs mitgewirkt habe, ohne seine Gage erhalten zu haben: „Darüber hinaus ließen sie mich im Musikvideo ‚Felsefe‘ von Emra Dolen mitspielen. Auch dort mieteten sie den Saal an und zahlten die Kosten nicht, aber aus Respekt vor unserem Künstler haben wir keine Klage eingereicht“, schloss er.

PRODUZENT MAYDA: „DER FÜNFTE CHARAKTER DES FILMS“

Der Produzent des Films, Baran Mayda, verteidigte sich in einer Stellungnahme gegenüber 12punto.

Mayda antwortete auf die Ansichten von Aktunç wie folgt:

„Wie auf dem Filmplakat zu sehen ist, spielt Erkan Bektaş die Hauptrolle. Zudem ist der Charakter Ali Çevlik, der auch den Namen des Films trägt, der zweite Hauptdarsteller.

Wie Yavuz selbst angibt, ist er die Person mit den fünftmeisten Szenen in einem Film, den wir mit sehr wenigen Charakteren gedreht haben. Er ist also weder Hauptdarsteller noch Nebendarsteller. Obwohl ich keine 25.000 TL mündlich vereinbart hatte, rief ich ihn an, um die 25.000 TL zu zahlen. Die Aufzeichnungen dazu liegen vor. Er forderte 400.000 TL.

Das Gericht sagt zu Recht: ‚Zahle den Nebenakteur aus‘. Das Gericht hat 50.000 Lira Entschädigung zugesprochen, aber den Antrag auf immateriellen Schadensersatz abgelehnt. Wir werden eine Zahlung auf dem Niveau eines Nebenakteurs leisten.“...

Nachrichtenquelle : Beste Çelik