Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist das Erste, womit die Öffentlichkeit konfrontiert wird, heutzutage meist keine Erklärung der Staatsanwaltschaft oder ein Gerichtsbeschluss mehr. Zuerst werden Aufnahmen von Festnahmen verbreitet. Danach kursieren Informationsnotizen zu den Ermittlungen. Noch bevor das Verfahren begonnen hat und ohne dass die Details der Akte bekannt sind, werden in den sozialen Medien tausende Kommentare abgegeben und feste Urteile über die betroffene Person gefällt.
Auch die jüngsten Ermittlungen gegen Oğuzhan Uğur haben diese Debatte erneut in den Fokus gerückt. Die Bewertung der inhaltlichen Aspekte der Ermittlungen obliegt selbstverständlich den Justizbehörden. Doch die Tatsache, dass Aufnahmen des Festnahmemoments innerhalb kürzester Zeit Millionen von Menschen erreichen und die Art und Weise, wie Informationen über das Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen, ist ein Thema, das im Hinblick auf die Grundprinzipien des Strafprozessrechts gesondert betrachtet werden muss.
Gemäß Artikel 38 der Verfassung gilt jeder als unschuldig, solange seine Schuld nicht durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bewiesen ist. Die Unschuldsvermutung ist kein Prinzip, das nur im Gerichtssaal Anwendung findet. Sie betrifft vom ersten Moment der Ermittlungen an auch die Erklärungen öffentlicher Stellen, die Art der Berichterstattung und die Stellung der Person in der Gesellschaft.
An dieser Stelle gewinnt auch das Recht auf Nichtstigmatisierung an Bedeutung. Am Ende eines Strafverfahrens kann eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch stehen. Dennoch existieren die Aufnahmen der Festnahme und die Berichterstattung vom ersten Tag über Jahre hinweg im digitalen Raum. Selbst eine einfache Suche im Internet macht es oft leicht, auf Bilder zuzugreifen, die noch vor dem Freispruch veröffentlicht wurden. Eine rechtliche Rehabilitierung und die Änderung der in der Öffentlichkeit entstandenen Wahrnehmung erfolgen nicht immer mit derselben Geschwindigkeit.
In den letzten Jahren sehen wir uns bei vielen Ermittlungen, die von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt werden, mit einem ähnlichen Bild konfrontiert. Unmittelbar nach der Festnahme kursieren verschiedene Informationen und Aufnahmen zum Verfahren. Auch wenn es unterschiedliche Einschätzungen darüber gibt, wie dies geschieht, bleibt das Ergebnis gleich. Noch bevor eine Anklageschrift erstellt wurde, hat sich in der Öffentlichkeit ein starkes Bild über die Person gebildet. Dieser Zustand verbreitet sich, insbesondere durch den Einfluss der sozialen Medien, weitaus schneller.
Natürlich kann es Aspekte von Ermittlungen geben, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Die Informationspflicht der Presse ist zudem eines der unverzichtbaren Elemente einer demokratischen Gesellschaft. Doch zwischen dem Recht auf Information und den Persönlichkeitsrechten muss ein sensibles Gleichgewicht gewahrt werden. Die ständige Verbreitung von Festnahmeszenen und das fortlaufende Teilen von Informationen aus den Anfangsphasen der Ermittlungen machen eine erneute Diskussion über dieses Gleichgewicht erforderlich.
Die sozialen Medien heben diesen Prozess auf eine völlig neue Ebene. Auf Basis von Aufnahmen, die nur wenige Sekunden dauern, werden tausende Kommentare verfasst. Ohne Kenntnis des Akteninhalts werden Bewertungen abgegeben, als wären die Anschuldigungen bereits bewiesen. Manchmal erfolgt der Freispruch erst Jahre später, doch die Wahrnehmung, die am ersten Tag entstanden ist, lebt unverändert weiter.
Sicherungsmaßnahmen im Strafprozessrecht dienen nicht der Bestrafung. Festnahme und Untersuchungshaft sind Maßnahmen, die unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen ergriffen werden können, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten. Daher ist nicht nur die Anwendung dieser Maßnahmen, sondern auch die Art und Weise ihrer Durchführung für einen Rechtsstaat von Bedeutung. Ein Verfahren, das die Würde, den Ruf und die Grundrechte einer Person schützt, ist ein untrennbarer Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren.
Wie auch immer der Fall Oğuzhan Uğur ausgeht, es ist offensichtlich, dass diese Debatte nicht auf eine einzelne Person beschränkt ist. Dieselben Probleme können auch bei Ermittlungen gegen andere Personen auftreten. Daher muss vor allem darüber gesprochen werden, inwieweit die öffentliche Verbreitung von Festnahmeaufnahmen und die über soziale Medien geführten Prozesse mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sind.
Gerechtigkeit wird nicht allein durch Gerichtsurteile erreicht. Die Methode, die vom ersten Moment der Ermittlungen bis zum Tag der Rechtskraft des Urteils verfolgt wird, ist mindestens genauso wichtig wie das Ergebnis selbst. Das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt sich in dem Maße, in dem die Grundrechte des Einzelnen selbst in den schwierigsten Zeiten geschützt werden können.
Rechtsanwalt Deniz Ali İlkem Demir
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