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Amtsblatt / 31. August – 6. September 2026

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Per Präsidialdekret; 

- Die 15.-Juli-Märtyrer-Brücke, die Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke, die KGM-Europabahn, die KGM-Anatolienbahn, die Autobahn İzmir-Aydın, die Autobahn İzmir-Çeşme, die Autobahn Niğde-Mersin-Adana (West), die Autobahn Adana (Ost)-Gaziantep (West), die Autobahn Gaziantep (Ost)-Şanlıurfa, die Autobahn Toprakkale-İskenderun, die Bursa-Ringautobahn (Anschlussstelle Çağlayan-Anschlussstelle Yenişehir) sowie die Gaziantep-Ringautobahn wurden in das Privatisierungsprogramm aufgenommen. Der Privatisierungsumfang der genannten Autobahnen und Brücken umfasst nicht die Eigentumsübertragung, also den Verkauf. Das veröffentlichte Programm sieht die Übertragung des Betriebs an den Privatsektor für eine Dauer von maximal 30 Jahren vor. Mit dem veröffentlichten Beschluss wurde die Privatisierungsbehörde mit der Durchführung der entsprechenden Ausschreibungen beauftragt. 

- Der Quellensteuersatz für Erträge, die in- und ausländische Unternehmen aus Geldmarktfonds erzielen, wurde von 0 % auf 10 % angehoben. Vor dieser Regelung zahlten Unternehmen, die keine Quellensteuer entrichteten, ihre Gewinne in ihre Körperschaftssteuererklärungen ein. Nun wird die Quellensteuer im Voraus einbehalten und auf die vorläufige Steuer angerechnet. Gleichzeitig gab es keine Änderungen am Quellensteuersatz von 17,5 %, der auf Erträge aus Investmentfondsanteilen von in- und ausländischen natürlichen Personen angewendet wird.

Durch eine Änderung des Allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz wurde der Umfang der Steuerprüfung über den E-Commerce hinaus auf alle wirtschaftlichen Aktivitäten im digitalen Raum ausgeweitet. Kauf-, Verkaufs-, Miet-, Anzeigen- und Werbeaktivitäten im Internet und in digitalen Umgebungen wurden in den Geltungsbereich der Steuerprüfung aufgenommen. E-Commerce-Plattformen, Anzeigenportale für den Verkauf von Fahrzeugen, Immobilien oder jeglichen Waren, Social-Media-Plattformen sowie Zugangs- und Hosting-Anbieter wurden ebenfalls einbezogen. Anzeigenplattformen und soziale Netzwerke werden der Finanzverwaltung (GİB) regelmäßig Informationen wie die türkische Identitätsnummer oder Steuernummer der Nutzer melden. Nach diesen Regelungen ist es für die GİB nun sehr einfach geworden, alle gewinnbringenden Transaktionen von natürlichen und juristischen Personen, die Konten auf Anzeigenportalen und Social-Media-Plattformen haben, zu identifizieren.

Mit der Änderung der Verordnung zum Schutz von Feuchtgebieten wurde es nun zur Pflicht, eine Genehmigung einzuholen, um Wasser aus Feuchtgebieten sowie aus den diese speisenden Quellen, Flüssen und Bächen zu entnehmen. Zudem wurde die Erschließung neuer landwirtschaftlicher Flächen auf öffentlichem Grund in geschützten Gebieten sowie der ökologische Landbau auf Grundstücken in Privatbesitz genehmigungspflichtig gemacht.  

Durch eine Änderung der Verordnung über die Qualifikationen von Tourismuseinrichtungen wurde eine Ausnahme vom Verbot der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum für die Beherbergungsbereiche von Einrichtungen mit Tourismusbetriebszertifikat eingeführt. Für Einrichtungen mit Tourismusbetriebszertifikat, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juni 2019 im Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen waren, wurde die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in den Beherbergungsteilen in den Ausnahmekatalog aufgenommen.

Mit einer Änderung des Kommuniqués, die darauf abzielt, Ausländern den Fernzugriff auf Kapitalmarkt- und Krypto-Asset-Dienste in der Türkei zu erleichtern, hat das Kapitalmarktamt (SPK) ausländischen Investoren gestattet, mit ihren Chip-Reisepässen Kunden bei Wertpapierfirmen, Portfoliomanagementgesellschaften und Krypto-Asset-Dienstleistern zu werden. Ausländische Investoren dürfen jedoch für Geldtransfers ausschließlich ihre ausländischen Bankkonten verwenden.