Entscheidung des Ausschusses zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften zu LeMan-Karikatur: Sittenwidrig
Der Ausschuss zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften hat im Rahmen des Verfahrens gegen die Zeichnerin Zehra Ömeroğlu wegen ihrer Karikatur mit dem Titel 'Sex in der Pandemie' in der Zeitschrift LeMan einen Bericht erstellt. Der Ausschuss argumentierte, die Karikatur verletze das Schamgefühl der Öffentlichkeit und verstoße gegen die guten Sitten. Es wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen für Ömeroğlu gefordert.
Der Ausschuss zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften hat im Rahmen des Verfahrens gegen die Zeichnerin Zehra Ömeroğlu wegen ihrer Karikatur mit dem Titel „Sex in der Pandemie“ in der Zeitschrift LeMan einen Bericht erstellt.
Der Ausschuss behauptete, die Karikatur verletze das Scham- und Anstandsgefühl der Öffentlichkeit und verstoße gegen die guten Sitten.
Die von Zehra Ömeroğlu gezeichnete und 2020 im LeMan-Magazin veröffentlichte Karikatur mit dem Titel „Sex in der Pandemie“ wurde vom Ausschuss zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften als „sittenwidrig“ eingestuft.
BIS ZU DREI JAHRE HAFT GEFORDERT
Wie Canan Coşkun von MLSA berichtet, hatte die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Zeichnerin Zehra Ömeroğlu aufgrund ihrer Karikatur „Sex in der Pandemie“ im Satiremagazin LeMan Anklage erhoben.
Für Ömeroğlu, der wegen der am 25. November 2020 im LeMan-Magazin veröffentlichten Karikatur „Obszönität“ vorgeworfen wird, wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen gefordert.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens forderte auch der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Bestrafung von Ömeroğlu.
AUSSCHUSS VERTEIDIGT DIE „GUTEN SITTEN“
Im Rahmen des Verfahrens vor dem 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz wurde im Oktober 2022 beim Ausschuss zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften der Generaldirektion für Kinderdienste des Ministeriums für Familie und soziale Dienste ein Gutachten darüber angefordert, ob die Karikatur obszön sei.
Der erwartete Bericht wurde in den vergangenen Tagen zu den Gerichtsakten genommen.
In dem Bericht, der von dem Sachverständigengremium bestehend aus Ayşe Yıldırım Kara, Serpil Penez Şahin, Gülser Ustaoğlu, Tuncay Cevheroğlu und Hüseyin Kaya erstellt wurde, wird der Straftatbestand der „Obszönität“ definiert. Es wird dargelegt, dass das durch diese Bestimmungen zu schützende Rechtsgut die „guten Sitten“ seien, die auch als Scham- und Anstandsgefühl der Gesellschaft bezeichnet werden.
Es wurde argumentiert, dass bei „Obszönität ein Verstoß gegen die guten Sitten und die Gesundheit sowie ein Übergriff zum Nachteil des öffentlichen Interesses vorliege“ und dass strafrechtliche Maßnahmen und Sanktionen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Wohls zwingend erforderlich seien.
Das Gremium vertrat die Auffassung, dass Ömeroğlus Karikatur die Tatbestandsmerkmale des in Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches geregelten Straftatbestands der „Obszönität“ erfülle. Es behauptete, die Karikatur „verletze das Scham- und Anstandsgefühl der Öffentlichkeit, sei geeignet, sexuelle Begierden zu erregen und auszunutzen, und verstoße gegen die guten Sitten“, und stufte die Karikatur einstimmig als obszön ein.
„WESSEN SITTEN SIND DIE GUTEN SITTEN?“
Die angeklagte Zeichnerin Zehra Ömeroğlu äußerte sich wie folgt zu dem Bericht:
„Der Bericht, der das Gericht erreicht hat, ist fehlerhaft und willkürlich. Fehlerhaft, weil die Dinge, die angeblich zu sehen sein sollen, in der Karikatur nicht existieren. Die Zeichnung enthält keinerlei pornografische Elemente. Willkürlich, weil nicht klar ist, worauf sich die Definition von Obszönität stützt.
Ich kann nicht glauben, dass fünf Menschen, die den Bericht erstellt haben, sich ernsthaft hingesetzt und entschieden haben, ob diese Karikatur obszön ist.
Im Bericht ist von den „guten Sitten“ die Rede. Wessen Sitten sind die guten Sitten? Ist es diese Karikatur, die die guten Sitten in einer Zeit zerstört, in der so viel Unmoral offensichtlich gelebt wird? Sind die guten Sitten so schwach und wackelig, dass sie durch eine Karikatur zerstört werden können?“
Nachrichtenquelle: 12punto
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