13 Jahre und 6 Monate Haft gefordert: Neue Entwicklung im Prozess um Ozan Güven und Deniz Bulutsuz!
Im Prozess gegen den Schauspieler Ozan Güven, dem vorgeworfen wird, seine ehemalige Lebensgefährtin Deniz Bulutsuz misshandelt zu haben und dem bis zu 13 Jahre und 6 Monate Haft drohen, liegt nun ein Bericht der Rechtsmedizinischen Anstalt vor. Dem Bericht zufolge, der in die Prozessakten aufgenommen wurde, entwickelte Bulutsuz nach dem Vorfall eine „Angststörung“. Zudem wurde festgestellt, dass die Verletzungen nicht als leicht einzustufen seien, da sie nicht durch einen einfachen medizinischen Eingriff hätten behoben werden können.
Im Prozess gegen den Schauspieler Ozan Güven, dem vorgeworfen wird, am 13. Juni 2020 seine ehemalige Lebensgefährtin Deniz Bulutsuz misshandelt zu haben und dem bis zu 13 Jahre und 6 Monate Haft drohen, wurde ein Bericht der Rechtsmedizinischen Anstalt (Adli Tıp Kurumu) erstellt.
NACH DER VERLETZUNG EINE „ANGSTSTÖRUNG“ FESTGESTELLT
Dem Bericht der Rechtsmedizinischen Anstalt, der dem 58. Strafgericht erster Instanz in Istanbul vorliegt, zufolge wurde bei Deniz Bulutsuz nach dem mutmaßlichen Vorfall vom 13. Juni 2020 eine psychiatrische Erkrankung in Form einer „Angststörung“ diagnostiziert. Zudem wurde festgehalten, dass die Auswirkungen der Verletzungen auf die Person nicht als leicht einzustufen seien, da sie nicht durch einen einfachen medizinischen Eingriff hätten behoben werden können.
KEIN KNOCHENBRUCH BEI BULUTSUZ FESTGESTELLT
Im Bericht wurde zudem vermerkt, dass bei Bulutsuz kein Knochenbruch festgestellt wurde, die Verletzung keine Lebensgefahr darstellte und die im Gesichtsbereich identifizierte Narbe aus einer gewissen Entfernung nicht erkennbar sei und somit keine dauerhafte Entstellung darstelle.
Die Verhandlung wird heute um 14.20 Uhr vor dem 58. Strafgericht erster Instanz in Istanbul fortgesetzt.
DER FALL OZAN GÜVEN - DENIZ BULUTSUZ
Die ehemalige Lebensgefährtin des Schauspielers Ozan Güven, Deniz Bulutsuz, hatte bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und Güven beschuldigt, Gewalt gegen sie ausgeübt zu haben. In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen Güven vorbereiteten Anklageschrift wurden wegen „Beleidigung“, „vorsätzlicher Körperverletzung“ und „Freiheitsberaubung“ eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten bis zu 13 Jahren und 6 Monaten gefordert. Die Akte, in der auch Ozan Güven Anzeige gegen Deniz Bulutsuz erstattet hatte, wurde an die Schlichtungsstelle weitergeleitet, jedoch lehnten beide Parteien eine Einigung ab. Aufgrund der gegenseitigen Anzeigen wurden zwei separate Anklageschriften erstellt. Auf Betreiben von Güven wurde gegen Deniz Bulutsuz wegen „einfacher Körperverletzung“ eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten bis zu 1 Jahr gefordert.
Nachrichtenquelle: İHA
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