Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen Mabel Matiz wegen „Ha Leylim“!
Der Sänger Mabel Matiz hat im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Obszönität im Zusammenhang mit seinem Lied „Ha Leylim“ bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt.
Der Künstler Mabel Matiz hat im Rahmen des gegen sein Lied „Ha Leylim“ eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage gemacht.
Im Zuge der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Obszönität geführten Ermittlungen begab sich Matiz zum Istanbuler Justizpalast in Çağlayan, um an der Befragung teilzunehmen.
Nach Abschluss der Aussage wurde Mabel Matiz unter der Auflage einer gerichtlichen Kontrolle in Form eines Ausreiseverbots aus dem Land auf freien Fuß gesetzt.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Verletzungsstatus von Osimhen, Lemina und Singo bei Galatasaray bekannt gegeben
Achtung beim Online-Verkauf: Steuerüberwachung ausgeweitet
VAR für das Derby Fenerbahçe gegen Beşiktaş steht fest!
Brücken und Autobahnen werden privatisiert: 15. Juli- und FSM-Brücke ebenfalls auf der Liste
Regeln im Schengen-Raum ändern sich
Peugeot-Preisliste für September 2026 steht fest
Kriminalisierung und Depolitisierung
Neue Details zur 'Panel'-Operation gegen Anwälte bekannt geworden
Detail zur Gökçek-Ära bei der ABB-Untersuchung
Erste Stellungnahme von Osimhen nach Verletzung im Başakşehir-Spiel