Es stellte sich heraus, dass er ihr biologischer Vater ist: Duygu Nebioğlu gewinnt Schadensersatzklage gegen Metin Akpınar
Das Urteil im Fall von Duygu Nebioğlu, deren biologische Vaterschaft des berühmten Künstlers Metin Akpınar vor zwei Jahren gerichtlich bestätigt wurde, ist gefallen. Nebioğlu hatte wegen der Nichterfüllung väterlicher Pflichten auf Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen TL zu. Nebioğlu kommentierte das Urteil wie folgt: „Wir haben diese Entscheidung aufgrund der Trauer, die ich jahrelang erlebt habe, und des Wunsches, meine Kindheitswunden zu heilen, getroffen, und ich glaube, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat.“
Das Urteil in der Schadensersatzklage von Duygu Nebioğlu, einer der Zwillingsschwestern, die aus der außerehelichen Beziehung des Yeşilçam-Schauspielers Metin Akpınar mit Suphiye Orancı in den 1980er Jahren hervorgingen, gegen Metin Akpınar ist gefallen.
Das Gericht sprach Nebioğlu ein Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen TL zu. Es wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann.
Duygu Nebioğlu äußerte sich nach der Entscheidung wie folgt: „Wir haben diese Entscheidung aufgrund der Trauer, die ich jahrelang erlebt habe, und des Wunsches, meine Kindheitswunden zu heilen, getroffen, und ich glaube, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat. Es wurde ein Präzedenzfall geschaffen.“
Ihr Anwalt Ahmet Furkan Uludağ, der darauf hinwies, dass sie zuvor bereits eine Vaterschaftsklage eingereicht und gewonnen hatten, erklärte zum Gerichtsurteil:
„Wir haben eine Klage auf Schadensersatz eingereicht, um zumindest ein wenig Linderung für Duygus Leid zu schaffen. In unserem Verfahren wurden zahlreiche Zeugen gehört. Das Gericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Wie von uns gefordert, wurde Duygu ein Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen TL zugesprochen. Ich hoffe, dass dieses ihr zugesprochene Schmerzensgeld die Schmerzen, die Duygu bis heute ertragen musste, ein wenig lindert.“
Nachrichtenquelle: İHA
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