Forderung nach lebenslanger Haft für Ayşe Barım
Die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer im Prozess gegen Ayşe Barım eingereicht, der vorgeworfen wird, Künstler bei den Gezi-Park-Protesten gelenkt zu haben. Nach 248 Tagen Untersuchungshaft war sie zuvor freigelassen worden. Während in der ursprünglichen Anklageschrift noch eine Freiheitsstrafe von 22 bis 30 Jahren gefordert wurde, hat der zuständige Staatsanwalt nun den Straftatbestand geändert und eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen beantragt. Die Urteilsverkündung ist für morgen angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer im Fall Barım vorgelegt. Mit der Änderung des Straftatbestands wurde eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer gegen die Managerin Ayşe Barım eingereicht, die unter dem Vorwurf verhaftet worden war, Künstler bei den Gezi-Park-Protesten gelenkt zu haben, und am 248. Tag ihrer Haft freigelassen wurde.
Obwohl der Ermittlungsstaatsanwalt in der Anklageschrift noch eine Strafe wegen „Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen oder deren Amtsausübung ganz oder teilweise zu verhindern“ gefordert hatte, beantragte der Prozessstaatsanwalt nun eine Verurteilung Barıms wegen „Versuchs des Sturzes der Regierung der Republik Türkei“ zu einer lebenslangen Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen.
In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wird behauptet, dass Ayşe Barım während der Gezi-Park-Proteste vor 12 Jahren Planungs-, Organisations- und Lenkungsaktivitäten über Künstler hinweg durchgeführt, den Prozess in den sozialen Medien und vor Ort gesteuert und sich am Versuch des Sturzes der Regierung beteiligt habe.
„GEZI-PROTESTE WURDEN GEPLANT UND SYSTEMATISCH DURCHGEFÜHRT“
Im Plädoyer wurde argumentiert, dass die Gezi-Park-Proteste im Rahmen einer Organisation systematisch und geplant durchgeführt wurden. Es wurde erklärt, dass die Angeklagte Ayşe Barım im Namen von Künstlern und Schauspielern, die beim Volk beliebt sind und das Potenzial haben, Massen zu mobilisieren, in den sozialen Medien und vor Ort ihren Willen durchgesetzt und Planungs-, Organisations- und Lenkungsaktivitäten ausgeübt habe.
Es wurde betont, dass Barım zwar keine vorherigen Kommunikationsaufzeichnungen mit den Hauptakteuren des Gezi-Parks habe, jedoch während der Vorbereitungs- und Anfangsphase der Proteste häufig und systematisch Kontakt aufgenommen habe und diese Gespräche nicht als zufällig betrachtet werden könnten.
„AUCH DAS URTEIL DES KASSATIONSHOFES WURDE BERÜCKSICHTIGT“
Im Plädoyer wurde dargelegt, dass Barım, der vorgeworfen wird, gemeinsam mit Osman Kavala, Mehmet Ali Alabora und Çiğdem Mater Utku gehandelt zu haben, im Namen der Künstlergemeinschaft aktive Planungs-, Organisations- und Lenkungsaktivitäten bei den Gezi-Park-Ereignissen durchgeführt habe. Unter Berücksichtigung des Urteils des 3. Strafsenats des Kassationshofes (Yargıtay) mit dem Aktenzeichen 2023/12611 und der Entscheidung 2023/6359 wurde festgestellt, dass die Handlungen den Straftatbestand des „Versuchs des Sturzes der Regierung der Republik Türkei“ erfüllen.
Die Urteilsverkündung des Prozesses findet morgen statt.
WAS WAR GESCHEHEN?
Die Managerin und Inhaberin von ID İletişim, Ayşe Barım, die wegen des Vorwurfs, Künstler bei den Gezi-Park-Protesten gelenkt und damit „Beihilfe zum Versuch geleistet zu haben, die Regierung der Republik Türkei unter Anwendung von Gewalt und Drohungen zu stürzen oder deren Amtsausübung ganz oder teilweise zu verhindern“, verhaftet worden war und der bis zu 30 Jahre Haft drohten, wurde am 1. Oktober vom 26. Schwurgericht Istanbul freigelassen. Nachdem auch gerichtliche Kontrollmaßnahmen in Form von Hausarrest und einem Ausreiseverbot gegen sie verhängt wurden, erlangte Barım am 248. Tag ihrer Haft ihre Freiheit zurück.
Nachrichtenquelle: 12punto
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