Mahmut Hoca aus „Hababam Sınıfı“ reicht Klage gegen Produktionsfirmen ein!
Die Erben der legendären Figur des türkischen Kinos, Münir Özkul, haben eine Urheberrechtsklage für die Filme eingereicht, für die der Meisterkünstler mit seinen unvergesslichen Darbietungen bekannt ist. Özkuls Tochter, Güner Özkul, erklärte, dass die Produktionen, die untrennbar mit dem Namen ihres Vaters verbunden sind, seit Jahren ohne Genehmigung genutzt würden und sie in diesem Prozess keinerlei Einnahmen erzielt hätten, und forderte nun ihre Rechte von den Produktionsfirmen ein.
Die Erben des Meisterkünstlers Münir Özkul, der der Figur „Mahmut Hoca“ im legendären türkischen Film „Hababam Sınıfı“ Leben einhauchte, haben laut einem Bericht von T24 eine Urheberrechtsklage gegen die Produktionsfirmen eingereicht. Seine Tochter Güner Özkul gab an, dass die Filme, die unter dem Namen ihres Vaters bekannt sind, seit Jahren unbefugt kopiert und genutzt werden und Münir Özkul zu Lebzeiten keinerlei Vergütung dafür erhalten habe.
In der Klageschrift wird betont, dass die Produktionsfirmen seit vielen Jahren erhebliche Einnahmen durch Kopien und Werbeeinblendungen der Filme aus der Yeşilçam-Ära auf Fernsehsendern sowie digitalen Plattformen wie YouTube und Facebook erzielen, und es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Sollte die Klage erfolgreich sein, würden viele Filme wie „Hababam Sınıfı“, „Neşeli Günler“ und „Gülen Gözler“ im Rahmen des Urheberrechts auf Fernseh- und Digitalplattformen ausgestrahlt werden.
Der unvergessene Name des türkischen Kinos und Theaters, Münir Özkul, verstarb 2018 im Alter von 92 Jahren. Özkul, dem 1998 vom Kulturministerium der Titel „Staatskünstler“ verliehen wurde, erlangte durch seine Rolle als „Mahmut Hoca“ in „Hababam Sınıfı“, als „Yaşar Usta“ in „Neşeli Günler“ sowie durch Produktionen wie „Gülen Gözler“ und „Aile Şerefi“ einen bedeutenden Platz im türkischen Kino und wirkte in über 100 Projekten mit.
Doch Münir Özkuls Tochter, Güner Özkul, hat nun Klage gegen die Produktionsfirmen eingereicht, mit der Begründung, dass sie bis heute keine Tantiemen aus diesen Filmen erhalten haben. Güner Özkul, die sich an das Istanbuler Gericht für geistiges und gewerbliches Eigentum wandte, erklärte, dass bei den Projekten ihres Vaters aus der Yeşilçam-Zeit die damals noch nicht existierenden verwandten Schutzrechte nicht automatisch übertragen worden seien und für die meisten Produktionen nicht einmal schriftliche Verträge existierten. Güner Özkul drückte aus, dass die Produktionen, die mit dem Namen ihres Vaters identifiziert werden und seit Jahrzehnten unbefugt genutzt werden, Münir Özkul zu Lebzeiten keinerlei finanzielle Gegenleistung eingebracht hätten.
'KEINE NEUEN GENEHMIGUNGEN EINGEHOLT'
In der von Özkuls Anwalt Bişar Abdi Alinak eingereichten Klageschrift wurde die Feststellung der rechtswidrigen Nutzungen, deren Stopp sowie die einstweilige Verhinderung der Übertragung der Produktionen an andere Unternehmen gefordert und eine einstweilige Verfügung gegen die Produktionsfirmen beantragt.
Unter Berufung auf das Gesetz über geistige und künstlerische Werke (FSEK) wird in der Klageschrift dargelegt, dass bei vielen Produktionen, die als „Münir-Özkul-Film“ bekannt sind, keine Verträge zwischen den Produktionsfirmen und Münir Özkul geschlossen wurden. Zudem wird angeführt, dass es zu der Zeit, als die Filme gedreht wurden, noch keine Lizenzierungen für digitale Plattformen (YouTube, Netflix), Datenträger (CD/DVD/Blu-Ray) oder Fernsehsender gab, von denen die Produktionsfirmen heute Einnahmen erzielen, sondern lediglich Verträge für die Vorführung in Kinos bestanden, weshalb keine neuen Genehmigungen eingeholt worden seien.
Darüber hinaus wurde erklärt, dass durch den Verkauf von Filmkopien auf Datenträgern ohne Özkuls Zustimmung sowie durch die Bereitstellung der Filme in voller Länge oder in kurzen Ausschnitten auf YouTube, Facebook und ähnlichen Plattformen Millionen von Aufrufen und Werbeeinnahmen generiert wurden, ohne dass jedoch Verträge bestünden, weshalb Özkul nicht von diesen Einnahmen profitieren konnte.
Sollte die Klage erfolgreich sein, würde die Ausstrahlung der Filme, in denen Münir Özkul mitwirkte, über Fernsehsender und digitale Plattformen wie ATV, Now TV, Kanal D, Star TV, Show TV, TV8, DigiTürk, TV+, TiviBu, YouTube und Netflix sowie auf CD/DVD/Blu-Ray im Rahmen des Urheberrechts erfolgen.
Anwalt Bişar Abdi Alinak äußerte sich gegenüber T24 zum Klageverfahren wie folgt: „Dass Künstler, die in Filmen der Yeşilçam-Ära mitgewirkt haben, ihre Urheberrechte bis heute nicht erhalten konnten, ist leider zu einem weit verbreiteten Zustand geworden. Nach Abschluss der rechtlichen Prozesse werden die bedeutenden Namen des türkischen Kinos, wie es in Europa und anderen Ländern der Welt der Fall ist, auch in der Türkei ihre vollen Urheberrechte besitzen. Wir werden die Öffentlichkeit weiterhin über den Verlauf des Verfahrens informieren.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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