Haftstrafe für Sänger İlyas Yalçıntaş gefordert
Im Prozess gegen den Sänger İlyas Yalçıntaş, dem vorgeworfen wird, eine iranische Staatsbürgerin durch eine „per Ton-, Bild- oder Textnachricht übermittelte Beleidigung“ beleidigt zu haben, wurde eine Zwischenentscheidung verkündet. Während Yalçıntaş einräumte, die Nachrichten unter Provokation verschickt zu haben, und einen Freispruch forderte, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das Gericht gewährte den Parteien eine Frist zur Stellungnahme zum Plädoyer und vertagte die Verhandlung.
Der Sänger İlyas Yalçıntaş hat sich in der jüngsten Verhandlung des Prozesses, in dem er wegen des Vorwurfs der „Beleidigung mittels Ton-, Bild- oder Textnachricht“ gegenüber einer iranischen Staatsbürgerin angeklagt ist, verteidigt. An der Verhandlung vor dem 71. Strafgericht erster Instanz in Istanbul nahmen die Parteien und ihre Anwälte teil.

ICH GEBE ZU, DIE NACHRICHTEN VERSCHICKT ZU HABEN
In seiner Verteidigung vor Gericht behauptete Yalçıntaş, die Klägerin M.H. habe ihn ständig belästigt und sei unbefugt in sein Haus eingedrungen. Yalçıntaş erklärte, er habe unter Provokation gehandelt und sagte: „Ich gebe zu, dass ich die fraglichen Nachrichten verschickt habe. Ich habe jedoch unter schwerer Provokation gehandelt. Ich beantrage meinen Freispruch.“

Ali Kemal Atçeken, der Anwalt von M.H., erklärte, dass sie die Verteidigung des Angeklagten nicht akzeptieren. Atçeken betonte, dass seine Mandantin aufgrund der Vorfälle abgeschoben worden sei und ihr Studium abbrechen musste. Zudem behauptete er, seine Mandantin sei körperlichen Angriffen und Drohungen ausgesetzt gewesen, und forderte die Untersuchungshaft für den Angeklagten.
ICH STAND UNTER SCHWERER PROVOKATION
Während der Verhandlung legten die Anwälte der Klägerin dem Gericht eine Tonaufnahme vor, in der der Angeklagte die Klägerin beleidigt. Auf Fragen des Gerichtsvorsitzenden bestätigte Yalçıntaş die Echtheit der Aufnahme und sagte: „Ich habe diese Äußerungen unter schwerer Provokation getätigt.“

ANTRAG AUF BIS ZU 2 JAHRE HAFT
Der Staatsanwalt legte in der Verhandlung sein Plädoyer zur Sache vor. Er forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren für den Angeklagten İlyas Yalçıntaş wegen des Tatbestands der „Beleidigung mittels Ton-, Bild- oder Textnachricht“.
Das Gericht gewährte den Parteien eine Frist zur Stellungnahme zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft und vertagte die Verhandlung auf einen späteren Termin.
Nachrichtenquelle: 12punto
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