Haftstrafe für Verdächtigen gefordert, der Sänger Yusuf Güney beleidigt hat
Gegen einen Verdächtigen, der in den sozialen Medien einen beleidigenden Kommentar unter einem Beitrag des Sängers Yusuf Güney zu den Erdbeben vom 6. Februar hinterlassen haben soll, wurde eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten gefordert.
Die Ermittlungen gegen den 54-jährigen Verdächtigen A.A., der am 9. Februar 2023 in den sozialen Medien unter einem Beitrag des Sängers Yusuf Güney zu den Erdbeben vom 6. Februar 2023 "Bevor du bellst, pack mal selbst irgendwo mit an, du Ehrloser" einen beleidigenden Kommentar hinterlassen haben soll, wurden abgeschlossen.
"ICH HABE MEINE KRITIK GEÄUSSERT"
In seiner polizeilichen Aussage zu dem Vorfall erklärte der Verdächtige A.A.: "Am 6. Februar 2023 erlebten wir die Erdbebenkatastrophe, bei der viele unserer Mitmenschen ums Leben kamen.
Yusuf Güney hatte ein Video geteilt, das er in der Erdbebenregion aufgenommen hatte. In dem Video äußerte er sich dahingehend, dass der Staat unzureichend gehandelt habe, und verunglimpfte den Staat sowie dessen Verantwortliche.
Ich habe daraufhin als Antwort auf seinen beleidigenden Beitrag ebenfalls etwas gepostet. Da ich es für falsch hielt, dass jemand, der in die Erdbebenregion reist, den Staat schlechtredet, ohne selbst zu versuchen, die dort gesehenen Mängel zu beheben oder irgendjemandem zu helfen, habe ich meine Kritik geäußert."
HAFTSTRAFE VON BIS ZU 2 JAHREN UND 4 MONATEN GEFORDERT
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Bursa erstellten Anklageschrift wird dargelegt, dass der Verdächtige A.A. in den sozialen Medien einen Kommentar gegenüber dem Kläger Yusuf Güney mit dem Wortlaut „Halt dich irgendwo fest, bis du bellst, der Ehrlose bist du“ verfasst habe.
In der Anklageschrift wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Tat des Verdächtigen zwar unter die Bestimmungen zur gütlichen Einigung falle, jedoch keine Einigungsgespräche zwischen den Parteien hätten stattfinden können.
In der Anklageschrift wird für den Verdächtigen A.A. wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung durch eine mündliche, schriftliche oder bildliche Nachricht“ eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und 15 Tagen bis zu 2 Jahren und 4 Monaten gefordert.
Nachrichtenquelle: İHA
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