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Madonna-Fan reicht Klage ein: 'Habe mich Pornografie ausgesetzt gefühlt'

Der Madonna-Fan Justen Lipeles hat die Sängerin verklagt und wirft ihr vor, das Publikum 'ohne Vorwarnung Pornografie ausgesetzt' zu haben. Lipeles reichte Klage gegen Madonna und den Konzertveranstalter wegen sechs Anklagepunkten ein, darunter Vertragsbruch, falsche Angaben, seelische Belastung und irreführende Werbung. In seiner Beschwerde gab Lipeles zudem an, über die tatsächliche Anfangszeit der Show getäuscht worden zu sein.

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Madonna-Fan reicht Klage ein: 'Habe mich Pornografie ausgesetzt gefühlt'

Ein Musikfan namens Justen Lipeles, der im März das Konzert der Sängerin Madonna im Rahmen ihrer „Celebration“-Welttournee in Inglewood besuchte, ist rechtlich gegen die Künstlerin vorgegangen, da er sich nach eigenen Angaben „ohne Vorwarnung Pornografie ausgesetzt“ sah.

Justen Lipeles, der Madonna wegen der sexuellen Inhalte ihrer Konzerte verklagte, behauptete, die Zuschauer seien „gezwungen worden, oben ohne auftretende Frauen zu beobachten, die sexuelle Handlungen auf der Bühne imitierten“.

Wie Habertürk berichtet, erklärte Justen Lipeles in seiner bei Gericht eingereichten Klageschrift: „Die Verbraucher stundenlang in heißen, unbequemen Arenen warten zu lassen und sie ohne jegliche Vorwarnung Pornografie auszusetzen, ist ein Zeichen für Madonnas arrogante Respektlosigkeit gegenüber ihren Fans.“

VORWURF: 'KLIMAANLAGEN WURDEN ABGESCHALTET'

Berichten der US-Presse zufolge war nicht nur der sexuelle Inhalt des Konzerts der Grund für die Klage von Justen Lipeles, sondern auch die Tatsache, dass die Klimaanlagen im Stadion ausgeschaltet wurden, wodurch alle Zuschauer der Hitze ausgesetzt waren.

Justen Lipeles gab an, dass Madonna die Menge aufgefordert habe, ihre Kleidung auszuziehen, nachdem die Fans während des Konzerts ihren Unmut über die Hitze geäußert hatten.

'KONZERT BEGANN NICHT ZUR FESTGELEGTEN ZEIT'

Lipeles, der Madonna und den Veranstalter wegen sechs Punkten verklagte, darunter Vertragsbruch, falsche Angaben, seelische Belastung und irreführende Werbung, behauptete in seiner Klage zudem, über die Anfangszeit der Show getäuscht worden zu sein.

Der Kläger gab an, dass das Konzert zwar für 20:30 Uhr angekündigt war, aber erst um 22:00 Uhr begann.

Darüber hinaus behauptete Lipeles, dass die Sängerin das Konzert nicht live, sondern per Playback bestritten habe.


Nachrichtenquelle: 12punto

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