Gegen Pınar Aydınlar wurde am 2. Schwurgericht von Tunceli die erste Verhandlung in dem Verfahren eröffnet, in dem ihr wegen der Lieder, die sie 2023 beim 21. Munzur-Kultur- und Naturfestival in Tunceli gesungen hatte, sowie aufgrund von zwei Social-Media-Beiträgen „Terrorpropaganda“ vorgeworfen wurde.
Wie die Nachrichtenagentur Mezopotamya berichtet, nahmen Aydınlar und ihr Anwalt per Videoschalte (SEGBİS) aus dem Saal des 26. Schwurgerichts von Istanbul an der Verhandlung teil.
SOCIAL-MEDIA-BEITRAG WURDE IHR ZUM VERHÄNGNIS
Nach den Verteidigungsreden legte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer vor. Sie argumentierte, dass die Lieder, die Pınar Aydınlar beim Munzur-Festival gesungen hatte, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, jedoch die Beiträge auf ihrem Facebook-Account „Terrorpropaganda“ darstellten, und forderte eine Bestrafung aufgrund dieses Vorwurfs.
Das Gericht entschied, die Sängerin Aydınlar wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, 6 Monaten und 22 Tagen zu verurteilen.
Nachrichtenquelle: 12punto