Sängerin Pınar Aydınlar zu Haftstrafe verurteilt
Die Sängerin Pınar Aydınlar wurde aufgrund ihrer Social-Media-Beiträge zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, 6 Monaten und 22 Tagen verurteilt.
Gegen Pınar Aydınlar wurde am 2. Schwurgericht von Tunceli die erste Verhandlung in dem Verfahren eröffnet, in dem ihr wegen der Lieder, die sie 2023 beim 21. Munzur-Kultur- und Naturfestival in Tunceli gesungen hatte, sowie aufgrund von zwei Social-Media-Beiträgen „Terrorpropaganda“ vorgeworfen wurde.
Wie die Nachrichtenagentur Mezopotamya berichtet, nahmen Aydınlar und ihr Anwalt per Videoschalte (SEGBİS) aus dem Saal des 26. Schwurgerichts von Istanbul an der Verhandlung teil.
SOCIAL-MEDIA-BEITRAG WURDE IHR ZUM VERHÄNGNIS
Nach den Verteidigungsreden legte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer vor. Sie argumentierte, dass die Lieder, die Pınar Aydınlar beim Munzur-Festival gesungen hatte, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, jedoch die Beiträge auf ihrem Facebook-Account „Terrorpropaganda“ darstellten, und forderte eine Bestrafung aufgrund dieses Vorwurfs.
Das Gericht entschied, die Sängerin Aydınlar wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, 6 Monaten und 22 Tagen zu verurteilen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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