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Steuerhinterziehungsvorwürfe gegen Social-Media-Phänomen und ihren Ehemann

Özlem Altınok Öz und ihr Ehemann Tayyar Taylan Öz werden beschuldigt, ein falsches Markenimage erzeugt zu haben und Steuerhinterziehung zu begehen.

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Steuerhinterziehungsvorwürfe gegen Social-Media-Phänomen und ihren Ehemann

Gegen die in Istanbul als Social-Media-Phänomen bekannte Özlem Altınok Öz, ihren Ehemann Tayyar Taylan Öz sowie ihren Geschäftspartner İbrahim Karaorhanlı wurde Klage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Schaffung eines falschen Markenimages kostengünstige Produkte zu überhöhten Preisen verkauft und Steuerhinterziehung begangen zu haben. In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu erstellten Anklageschrift heißt es, die Beschuldigten hätten sich über soziale Medien eine große Anhängerschaft aufgebaut, ein falsches Markenimage erzeugt und auf diesem Weg Produkte ohne entsprechenden Marktwert zu hohen Preisen verkauft.

In einem Bericht, der von der MASAK (Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrat) aufgrund von Hinweisen an die Abteilung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erstellt wurde, wurde festgestellt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich bei den E-Commerce-Verkäufen der Medelina Sağlık ve Reklam Hizmetleri Ltd. Şti., deren Geschäftsführer die Angeklagten sind, um Scheingeschäfte handelte. Da zudem keine Daten vorlagen, die die Angeklagten mit Straftaten wie illegalen Wetten, Krypto-Börsengeschäften oder der Fälschung von Dokumenten in Verbindung brachten, wurde das Verfahren bezüglich der Vorwürfe der „Urkundenfälschung“ und der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ eingestellt.

Es wird jedoch behauptet, dass durch die über die Firma Medelina begangene Steuerhinterziehung ein öffentlicher Schaden in Höhe von 10 Millionen Lira entstanden sei und die Strafe für diesen Schaden 51 Millionen Lira betrage. In der Anklageschrift wird gefordert, die Angeklagten wegen des Vorwurfs der „Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten“, da sie die durch Steuerhinterziehung erzielten Einnahmen gewaschen hätten, zu einer Freiheitsstrafe von 3 bis 7 Jahren zu verurteilen.

Während die Angeklagten die Vorwürfe zurückweisen, hat das 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu die Anklageschrift zugelassen. Özlem Altınok Öz, Tayyar Taylan Öz und İbrahim Karaorhanlı werden voraussichtlich am 19. November vor Gericht erscheinen. Zudem bleibt die Entscheidung zur Bestellung eines Zwangsverwalters für drei Unternehmen im Rahmen der Ermittlungen bestehen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Özlem Öz Tayyar Öz