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Welche Schritte wird Ayşe Barım nach der Haftentlassung unternehmen: Anwalt gibt Erklärung ab

Deniz Ketenci, der Anwalt von Ayşe Barım, die seit 248 Tagen inhaftiert war und deren Entlassung heute beschlossen wurde, äußerte sich nach der Anhörung im Prozess gegen seine Mandantin vor dem Gerichtsgebäude gegenüber Journalisten.

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Welche Schritte wird Ayşe Barım nach der Haftentlassung unternehmen: Anwalt gibt Erklärung ab

Ketenci erklärte, dass sie den Gesundheitszustand seiner Mandantin mehrfach zur Sprache gebracht hätten und das Gericht die Haftentlassung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Gründe beschlossen habe. Er führte dazu weiter aus:

„Wir haben in unseren Anträgen darauf hingewiesen, dass unsere Mandantin zwei Stents im Gehirn hat, an einem Aneurysma leidet, das während ihrer Haftzeit direkt am Stent wieder aufgetreten ist und ein Rissrisiko birgt. Zudem leidet sie an sechs verschiedenen Herzerkrankungen und ihr Gesundheitszustand ist so schwerwiegend, dass eine Herztransplantation in Betracht gezogen werden könnte.

Wir haben dies nicht nur behauptet. All diese Erkrankungen wurden auch in Berichten des staatlichen Krankenhauses Silivri, des Krankenhauses Başakşehir Çam Sakura, der Rechtsmedizin und der Türkischen Ärztekammer diagnostiziert.

*In seinem jüngsten Bericht empfahl das Institut für Rechtsmedizin, dass sie behandelt und umgehend in ein Krankenhaus verlegt werden muss. Es gab keine Einschätzung, dass ‚keine Bedenken gegen einen Verbleib im Gefängnis bestehen‘.

*Das Gericht hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Beweise gesammelt und die Zeugen gehört wurden, sowie aufgrund der gesundheitlichen Gründe die Haftentlassung unter gerichtlicher Aufsicht, Hausarrest und einem Ausreiseverbot beschlossen.

*Von nun an werden meine Mandantin und ihre Familie nur die notwendigen Schritte für ihre Gesundheit unternehmen und mit den erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen beginnen.“

„ES GIBT EINEN ERHEBLICHEN MUSKELSCHWUND“

Anwalt Ketenci erklärte, dass Ayşe Barım sich in jedem Krankenhaus und bei jedem Arzt ihrer Wahl behandeln lassen könne, und fuhr fort:

„Sie kann Entscheidungen bezüglich ihres Lebensrisikos selbst treffen. Sie wird mitteilen, in welches Krankenhaus sie gehen möchte. Da sie ohnehin eine elektronische Fußfessel trägt, ist ihre Überwachung sehr einfach. Sie wird diese Krankenhäuser aufsuchen, aber zu Hause bleiben. Zunächst einmal muss sie sich auf die Behandlung dieser Krankheiten vorbereiten.

Unter Haftbedingungen ist eine solche Vorbereitung nicht möglich. Aufgrund der Ernährung gab es einen erheblichen Muskelschwund. Sie hat 34 Kilo verloren. Daher muss ihr Körper erst einmal wieder gesünder werden, bevor eine Operation am Gehirn oder Herzen möglich ist. Deshalb wird ihr dieses Umfeld zu Hause zumindest in gewisser Weise geschaffen werden.“ 

„SIE HABEN KLAR BESTÄTIGT, DASS SIE KEINE AKTIVE ROLLE SPIELTE“

Ketenci betonte, dass sie die Entlassung von Ayşe Barım erwartet hätten. Er erklärte, dass seine Mandantin unter dem Vorwurf festgenommen und inhaftiert worden war, Zeugen im Prozess gemäß Artikel 312 des türkischen Strafgesetzbuches („Straftaten gegen die Regierung“) zu den Gezi-Park-Protesten angestiftet zu haben. Ketenci sagte: „Alle Zeugen wurden gehört. Sie alle erklärten, dass sie aus eigenem Entschluss dort waren. Sie gaben an, dass sie ihre Social-Media-Beiträge selbst verwaltet hätten, dass Ayşe lediglich ihre Managerin sei, die ihnen nur in geschäftlichen Angelegenheiten behilflich sein könne, und dass Ayşe in ihrem Privatleben und bei solchen Entscheidungen keine aktive Rolle gespielt habe.“


Nachrichtenquelle: 12punto

gerichtliche Auflagen Rechtsmedizin Anwalt Ayşe Barım