Schadenersatz für uneheliches Kind vom „Knabberkönig“: Zahle für Fläschchen und Spielzeug
Der bekannte Geschäftsmann Cengiz Er aus Gaziantep, verheiratet und Vater von drei Kindern, hat ein uneheliches Kind mit der 23-jährigen E.M. aus Izmir, mit der er eine Affäre hatte. E.M. reichte durch ihren Anwalt Varol Turbay Klage gegen Cengiz Er ein. Das Gericht verurteilte den bekannten Unternehmer zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 105.000 TL. Zudem wurde Cengiz Er dazu verpflichtet, Kosten in Höhe von 23.000 TL für den Hochstuhl, Fläschchen, Kinderwagen, Hygiene- und Gesundheitsprodukte, Spielzeug sowie ärztliche Untersuchungen zu übernehmen und einen monatlichen Unterhalt von 3.000 TL zu zahlen.
Der bekannte Geschäftsmann Cengiz Er aus Gaziantep, einer der bedeutendsten Knabberartikel-Fabrikanten der Türkei, verheiratet und Vater von drei Kindern, hatte eine Affäre mit der 23-jährigen Studentin E.M. aus Izmir.
Im Jahr 2020 ging aus dieser Beziehung ein Kind hervor. E.M. reichte durch ihren Anwalt Varol Turbay Klage gegen Cengiz Er ein.

(Anwalt Varol Turbay)
Wie aus einem Bericht von Ceyhan Torlak für die Zeitung Sabah hervorgeht; im Rahmen des Vaterschaftsprozesses wurde per Gerichtsbeschluss die Entnahme einer DNA-Probe von Cengiz Er angeordnet.
ZU 99,99 PROZENT BIOLOGISCHER VATER
Cengiz Er, der sich dem DNA-Test entzog, wurde aufgegriffen und eine Probe entnommen. Das Ergebnis der Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin ergab, dass der bekannte Geschäftsmann mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent der biologische Vater des Kindes ist.
Anwalt Varol Turbay reichte zudem beim 13. Zivilgericht erster Instanz in Izmir eine Schadenersatzklage wegen 'Nichtanerkennung der Vaterschaft' ein.
105 TAUSEND LIRA SCHADENERSATZ ERSTRITTEN
Die Schadenersatzklage vor dem 13. Zivilgericht erster Instanz in Izmir wurde am 4. Juni abgeschlossen. Das Gericht verurteilte den Geschäftsmann Cengiz Er zur Zahlung von 105.000 Lira Schadenersatz.
Das Gericht ordnete zudem an, dass Cengiz Er die Kosten in Höhe von 23.228 Lira für den Hochstuhl, Fläschchen, Kinderwagen, Hygiene- und Gesundheitsprodukte, Spielzeug sowie ärztliche Untersuchungen zu tragen hat und legte einen monatlichen Unterhalt von 3.000 Lira fest.
GERICHT SPRACH VOLLEN SCHADENERSATZ ZU
Anwalt Varol Turbay äußerte sich zu dem Urteil wie folgt: "Das Gericht hat in dem Verfahren, das wir 2021 wegen 'Nichtanerkennung der Vaterschaft' eingeleitet haben, dem gesamten geforderten Schadenersatz stattgegeben. Es gab keinerlei Kürzungen. Zudem wurde die Zahlung von 23.000 Lira für die Kosten der Geburt, Pflege, Fläschchen, Hochstuhl und Spielzeug des Babys angeordnet. Außerdem wurde ein monatlicher Unterhalt von 3.000 Lira bis zum Sommer 2028 festgesetzt."
Nachrichtenquelle: 12punto
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