Versammlungen und Demonstrationen in Tatvan für 7 Tage verboten
Im Landkreis Tatvan in der Provinz Bitlis wurde die Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen wie Versammlungen, Demonstrationen und Presseerklärungen per Beschluss des Gouverneursamts für einen Zeitraum von 7 Tagen untersagt.
In der Erklärung des Gouverneursamts heißt es: „Innerhalb der Verwaltungsgrenzen des Landkreises Tatvan wurde vom 03.06.2024, 00:00 Uhr, bis zum 10.06.2024, 23:59 Uhr, ein 7-tägiges Verbot wie folgt erlassen.
Im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Hakkari geführten Untersuchung wurde festgestellt, dass in sozialen Medien im Zusammenhang mit der Festnahme des Bürgermeisters von Hakkari, Mehmet Sıddık Akış, am 03.06.2024 dazu aufgerufen wurde, 'die Bevölkerung und demokratische Massenorganisationen zu Mahnwachen vor allen Rathäusern einzuladen und zudem in der gesamten Türkei von den lokalen Parteiorganisationen organisierte Protestaktionen durchzuführen'.
In diesem Zusammenhang wurde, da mit Protestaktionen in unserer Provinz zu rechnen ist, beschlossen, innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Tatvan vom 03.06.2024, 00:00 Uhr, bis zum 10.06.2024, 23:59 Uhr, für einen Zeitraum von 7 Tagen – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen – Demonstrationen, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationen zu untersagen. Zudem wurden – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten – Aktivitäten wie Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen der Absätze (a) und (c) des Artikels 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 für den genannten Zeitraum verboten. Ebenso wurde beschlossen, im genannten Zeitraum die Einreise von Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen könnten, in den Landkreis Tatvan sowie deren individuelle oder kollektive Ausreise aus diesen Gebieten gemäß Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 zu untersagen, um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen zu verhindern, die sich auf die oben genannten Themen oder ähnliche Angelegenheiten beziehen, sei es individuell, kollektiv oder unter Nutzung der Routen unserer Provinz aus anderen Landkreisen oder umliegenden Provinzen.“
Nachrichtenquelle: İHA
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