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RTÜK verhängt Geldstrafen gegen mehrere Fernsehsender: ATV erstmals auf der Liste

In seiner jüngsten Sitzung hat der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) beschlossen, gegen Sözcü TV, Halk TV, ATV, Show TV, Star TV, NOW TV und Kanal D aus verschiedenen Gründen Geldstrafen zu verhängen. Besonders bemerkenswert ist, dass ATV zum ersten Mal von einer solchen Sanktion betroffen ist.

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RTÜK verhängt Geldstrafen gegen mehrere Fernsehsender: ATV erstmals auf der Liste

Der RTÜK hat in seiner jüngsten Sitzung eine Reihe nationaler Fernsehsender mit Geldstrafen belegt. Zu den Sendern, die mit Sanktionen belegt wurden, gehören Sözcü TV, Halk TV, ATV, Show TV, Star TV, NOW TV und Kanal D.

Nach Angaben des RTÜK-Mitglieds İlhan Taşçı sorgte insbesondere der Inhalt der gegen Sözcü TV und ATV verhängten Sanktionen für öffentliche Diskussionen.

Aufgrund eines auf Sözcü TV ausgestrahlten Interviews mit dem CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wurde gegen den Sender eine Geldstrafe in Höhe von 1 Prozent verhängt. Taşçı erklärte dazu: „Während der Justizminister angesichts der Vorwürfe des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel rechtliche Wege wie Gegendarstellungen oder Richtigstellungen hätte nutzen können, ist es bemerkenswert, dass der RTÜK Partei in der Debatte zwischen Politikern ergreift und Position bezieht.“

Andererseits wurde berichtet, dass der Hohe Rat erstmals einen Bericht über ATV geprüft hat, einen Sender, der trotz jahrelanger häufiger Beschwerden über seine Programme bisher von Sanktionen verschont geblieben war. Taşçı gab an, dass gegen ATV im Rahmen der Sendung „Esra Erol'da“ eine Geldstrafe von 1 Prozent verhängt wurde, da Inhalte gefunden wurden, die die körperliche, geistige oder moralische Entwicklung von Kindern beeinträchtigen könnten.

In derselben Sitzung wurde gegen Halk TV eine Geldstrafe von 1 Prozent wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der „Wahrhaftigkeit und Genauigkeit“ verhängt. Grund hierfür waren die Einschätzungen von İbrahim Kahveci und İsmail Saymaz zu möglichen Wahlen in der Sendung „Para Siyaset“ und deren Äußerung: „Es gibt die Sorge, dass in der Türkei möglicherweise keine Wahlen stattfinden könnten.“

Auch die Tagesprogramme gerieten ins Visier des RTÜK. Die Sendungen „Didem Arslan Yılmaz’la Vazgeçme“ auf Show TV und „Nur Viral ile Sen İstersen“ auf Star TV wurden ebenfalls mit einer Geldstrafe von 1 Prozent belegt. Diese Sanktionen wurden einstimmig beschlossen.

Wegen gewalthaltiger Inhalte wurde gegen die auf NOW TV ausgestrahlte Sendung „Halef: Köklerin Çağrısı“ sowie gegen die Serie „Daha 17“ auf Kanal D, die als negativ für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eingestuft wurde, jeweils eine Geldstrafe von 1 Prozent verhängt.

RTÜK-Mitglied Taşçı wies in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Account darauf hin, dass insbesondere die Strafe für das Interview mit dem Oppositionsführer bemerkenswert sei, und äußerte sich wie folgt:

"Strafe für das Interview mit dem CHP-Vorsitzenden Özel! Der RTÜK hat sich zum Anwalt von Akın Gürlek gemacht!

Der RTÜK hat in der heutigen Sitzung des Hohen Rates gegen den Sender SZC mit Mehrheitsbeschluss eine Geldstrafe von 1 Prozent verhängt. Grund dafür waren die Äußerungen des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Interview, in denen er über Justizminister Akın Gürlek sagte: „Es gibt ein verschlüsseltes Telefon zwischen euch, er spricht mit Erdoğan über ein verschlüsseltes Telefon. Denken Sie nur, er gibt alle Informationen über den gesamten Justizprozess über ein verschlüsseltes Telefon weiter. Falls Herr Erdoğan das bisher nicht gehört hat, erstatte ich hiermit Anzeige. Er hat viele Aussagen gemacht, die zur Hälfte wahr und zur Hälfte gelogen waren, und er hat aus eigenem Mund gesagt, dass er Anweisungen von Erdoğan erhalten hat, zum Beispiel ‚Mein Herr, sollen wir das tun?‘; und er sagte ‚Natürlich, natürlich‘, und er hat diese aufgezeichnet, ‚Morgen können sie mir nichts anhaben, ich nehme Erdoğans Stimme auf.‘ Klar. Ich sage das so offen. Wenn sie sagen, dass es das nicht gibt, dann sollen sie herauskommen und sagen, dass es das nicht gibt.“ Der RTÜK behauptete, dass diese Äußerungen die „freie Meinungsbildung in der Gesellschaft behindern“ würden."

Diese Entscheidung des Rates löste Diskussionen darüber aus, dass der RTÜK durch die Bestrafung der Aussagen des Oppositionsführers zugunsten des Justizministers Partei ergriffen habe, was ein Novum in der Geschichte der Institution darstelle.

Die jüngsten Strafen des RTÜK haben in der Medien- und Politikwelt für Aufsehen gesorgt und eine neue Debatte über die Unparteilichkeit des Gremiums entfacht.


Nachrichtenquelle: 12punto