Neue Entscheidung zum kostenlosen Reiserecht! Zuständigkeit für Kommunen geändert
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die Aufgabenverteilung bei den Einkommensstützungszahlungen für kostenlose Reisen an Kommunen neu geregelt.
Die Aufgaben und Befugnisse bezüglich der Einkommensstützungszahlungen an Kommunen für Bürger, die das Recht auf kostenlose Reisen in Anspruch nehmen, wurden neu geordnet. Mit der am 22. August 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden einige Aufgaben in diesem Bereich vom Ministerium für Familie und Sozialdienste auf das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel übertragen.
Die neue Regelung ändert die Zuständigkeitsverteilung im Prozess der Vorbereitung und Bewertung von Anträgen der Kommunen auf Einkommensstützung. Demnach ist vorgesehen, dass die Zusammenfassungstabellen zu den Anträgen der Kommunen innerhalb von 10 Arbeitstagen durch die Generaldirektion erstellt werden.
Mit der Verordnung wurden zudem Bestimmungen zu einigen Aufgaben der Provinzdirektionen aufgehoben. Es wurde festgelegt, dass die Änderungen rückwirkend zum 1. Mai 2026 in Kraft treten.
Für die Umsetzung der Regelung sind der Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie der Minister für Schatz und Finanzen gemeinsam verantwortlich.
Nachrichtenquelle: 12punto
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