Can Atalays Anwalt im Gespräch mit 12punto: Kassationsgericht erklärt, dass es die Verfassung nicht anerkennt
Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts hat entschieden, dass der zweite Beschluss des Verfassungsgerichts über eine Grundrechtsverletzung keinen rechtlichen Wert habe und nicht umgesetzt werde. Atalays Anwalt Özen kommentierte die Entscheidung des Kassationsgerichts gegenüber 12punto.
Kübra KARASU - 12punto.com.tr
Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts hat den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den zum Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) gewählten Can Atalay erneut abgelehnt. Atalays Anwalt Deniz Özen äußerte sich gegenüber 12punto.com.tr zu der getroffenen Entscheidung.
Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts erklärte, dass der zweite Beschluss des Verfassungsgerichts zur Grundrechtsverletzung im Fall Şerafettin Can Atalay keinen rechtlichen Wert habe und in diesem Zusammenhang keine Entscheidung existiere, die gemäß Artikel 153/6 der Verfassung umgesetzt werden könne; daher entschied das Gericht, dem Beschluss des Verfassungsgerichts nicht Folge zu leisten. Die Kammer bezeichnete die betreffende Entscheidung als juristokratisches Verhalten (Juristokratie, Herrschaft der Richter. Im Gegensatz zur Demokratie beschreibt dies die Bildung einer oligarchischen Herrschaft durch Richter und ist kritisch konnotiert).
DIE ERKLÄRUNG DER FAKTISCHEN SCHLIESSUNG DES VERFASSUNGSGERICHTS
Can Atalays Anwalt Deniz Özen bewertete die Entscheidung gegenüber 12punto.com.tr. Özen erklärte, es gebe nicht viel zu sagen, und betonte, dass das Kassationsgericht mit dieser Entscheidung erkläre, die Verfassung nicht anzuerkennen. Özen sagte:
„Die getroffene Entscheidung zeigt, dass kein Bürger in der Türkei mehr irgendeine verfassungsrechtliche Absicherung hat. Das Kassationsgericht hat mit dieser Entscheidung erklärt, dass es die Verfassung nicht anerkennt. Es hat erklärt, dass die Verfassung nicht in Kraft ist. Es hat erklärt, dass Artikel 153 der Verfassung nicht existiert. Es hat erklärt, dass das Verfassungsgericht faktisch geschlossen wurde. Darüber hinaus gibt es nicht viel zu sagen.“
'DIES IST NUN EINE ANGELEGENHEIT DER 599 ABGEORDNETEN'
Özen erklärte, dass der Prozess nun keine Angelegenheit von Can Atalay mehr sei, und sagte:
„Dies war schon lange keine Angelegenheit von Can Atalay mehr. Es hatte sich zu einer Krise des Rechtsstaates entwickelt. Zum heutigen Stand kann ich sehr klar sagen: Dies ist eine Angelegenheit, die über Can Atalay hinausgeht und die restlichen 599 Abgeordneten betrifft. Denn auch die 599 Abgeordneten sind derselben Bedrohung ausgesetzt. Bei der kleinsten Kleinigkeit, in jedem beliebigen Strafverfahren, kann ihnen dasselbe widerfahren. Dies bedeutet eigentlich auch das faktische Ende der legislativen Tätigkeit.
Die einzige Schlussfolgerung, die man ziehen kann, ist diese: Sowohl die Legislative als auch die Entscheidungen der Justiz werden nun nur noch von der Exekutive bestimmt.“
Nachrichtenquelle: Kübra Karasu
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