Die Debatte um die „Atatürk-Oper“ in Deutschland verschärft sich: Schwierige Fragen eines türkischen Juristen
Die Kontroverse um die geplante Oper „Atatürk – Mustafa Kemal Efsanesi“ (Atatürk – Der Mythos Mustafa Kemal) in Deutschland wächst. Der türkische Anwalt Özgür Dobruca hält die Stellungnahme des SWR für unzureichend und fragt, auf welche wissenschaftlichen Quellen sich die historischen Anspielungen auf Atatürk in einem noch nicht fertiggestellten Werk stützen.
Der SWR verteidigte die Kritik an der Atatürk-Sendung mit der Aussage: „Das war kein Nachrichtenbeitrag, sondern ein Interview; die Oper wird noch geschrieben.“ Der türkische Jurist Özgür Dobruca ließ diese Antwort jedoch nicht gelten. „Wenn es noch kein Werk gibt, worauf stützen sich dann die schwerwiegenden historischen Anspielungen auf Atatürk?“
Das Opernprojekt „Atatürk – Mustafa Kemal Efsanesi“ der Staatsoper Stuttgart ist bereits vor der Premiere zum Zentrum einer wachsenden politischen und kulturellen Debatte in Deutschland geworden. Die Frage ist nun noch schärfer formuliert: Auf welche Quellen stützen sich die schwerwiegenden historischen Anspielungen auf Mustafa Kemal Atatürk, die in die Öffentlichkeit getragen werden, obwohl noch gar kein fertiges Werk vorliegt?
Diese Frage hat nun erneut der türkische Anwalt Özgür Dobruca aufgeworfen. Dobruca, der eine der ersten rechtlichen Beschwerden gegen die Operndebatte in Stuttgart eingereicht hatte, hatte bereits in seiner offiziellen Programmbeschwerde beim öffentlich-rechtlichen Sender SWR darauf hingewiesen, dass das Interview bei SWR Kultur und die begleitenden Online-Inhalte ein unausgewogenes, einseitiges und historisch problematisches Bild von Atatürk zeichneten.
Der türkische Jurist wies darauf hin, dass eine öffentlich-rechtliche Institution, die insbesondere auch durch die Rundfunkbeiträge der in Deutschland lebenden Türken finanziert wird, eine weitaus vorsichtigere, ausgewogenere und fundiertere Berichterstattung über Atatürk leisten müsse – eine Persönlichkeit, die für Millionen Menschen das Symbol für Modernisierung, Säkularismus, Frauenrechte, wissenschaftliches Denken und einen zeitgenössischen Rechtsstaat darstellt.
Der SWR reagierte auf diese Beschwerde. Doch die Antwort der Anstalt reichte nicht aus, um die Debatte zu beenden. Im Gegenteil: Sie öffnete eine neue Tür, die den Widerspruch weiter verschärfte.
SWR SAGTE: „ES WAR KEIN NACHRICHTENBEITRAG, SONDERN EIN INTERVIEW“
Der SWR teilte in seiner schriftlichen Antwort mit, dass es sich bei der fraglichen Sendung nicht um einen Nachrichtenbeitrag im klassischen Sinne gehandelt habe, sondern um ein Interview mit dem Intendanten der Staatsoper Stuttgart, Victor Schoner, in der Sendung „SWR Kultur am Morgen“ sowie um eine begleitende Online-Zusammenfassung. Die Anstalt betonte, dass sich die Oper noch im Schreibprozess befinde, die Uraufführung für April 2027 geplant sei und der konkrete Inhalt derzeit noch nicht feststehe.
Der Kern dieser Verteidigung lautet: Es gibt noch keine fertige Oper, daher könne über den Inhalt des Werkes kein abschließendes Urteil gefällt werden.
Doch genau an diesem Punkt setzt der neue Vorstoß des türkischen Juristen an. Wenn es noch kein fertiges Werk gibt, worauf stützt sich dann der kontroverse historische Rahmen, der über Atatürk in die Öffentlichkeit getragen wird? Welche akademische Arbeit, welche historische Quelle, welcher wissenschaftliche Konsens steht hinter dieser Erzählung?
Der SWR hat das Format der Sendung erklärt, aber nicht die historische Grundlage der über Atatürk geschaffenen Assoziationen.
WAS WAR DER ERSTE RECHTLICHE EINWAND?
Die erste Beschwerde von Anwalt Özgür Dobruca war kein Angriff auf die Kunstfreiheit. Er wandte sich auch nicht gegen eine Diskussion der historischen Persönlichkeit Atatürks aus verschiedenen Blickwinkeln. In demokratischen Gesellschaften können historische Persönlichkeiten selbstverständlich kritisiert, zum Gegenstand der darstellenden Künste gemacht und aus verschiedenen Perspektiven interpretiert werden.
Der Kern des Einwands lag jedoch woanders. Muss eine öffentlich-rechtliche Institution, wenn sie Bewertungen, die negative Assoziationen über Atatürk hervorrufen könnten, in die Öffentlichkeit trägt, nicht auch darlegen, auf welchen historischen und akademischen Quellen diese Bewertungen basieren?
Im ersten Beschwerdeschreiben wurde auf die Verpflichtung des SWR als öffentlich-rechtliche Anstalt zu ausgewogener, pluralistischer und verantwortungsbewusster Berichterstattung hingewiesen. Es wurde betont, dass Atatürk nicht nur der Gründer der Republik Türkei war, sondern mit Reformen wie der Abschaffung des Kalifats, der Etablierung einer säkularen Staatsordnung, dem Aufbau moderner Bildungsstrukturen, der Stärkung des rechtlichen Status der Frau sowie der Verankerung von Wissenschaft und Vernunft als Grundlage der Staatsführung zu den bedeutendsten Modernisierungsführern des 20. Jahrhunderts zählte.
Im selben Schreiben wurde daran erinnert, dass auch die Kunstfreiheit nicht als grenzenloser Raum interpretiert werden könne. In den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu „Mephisto“ und „Esra“ wurde klargestellt, dass die Kunstfreiheit im Kontext anderer verfassungsrechtlicher Werte bewertet werden muss. Dieser Hinweis verdeutlichte, dass die Debatte nicht auf die bequeme Haltung reduziert werden kann: „Es gibt Kunstfreiheit, also ist alles diskussionslos.“
Nach der Antwort des SWR ist dieselbe Frage nun noch deutlicher geworden: Kann sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk damit begnügen, kontroverse Geschichtserzählungen unhinterfragt zu verbreiten?
NERO, CAESAR, NIXON… WAS SAGT DIESER KONTEXT AUS?
Einer der sensibelsten Punkte der Debatte ist die Nennung Atatürks im gleichen Kontext wie historische Figuren oder Bühnenwerke wie Nero, Caesar oder „Nixon in China“. Der SWR mag argumentieren, dass dieser Rahmen keine direkte Anschuldigung sei, sondern über Beispiele aus der Operngeschichte hergestellt werde. Doch für die öffentliche Wahrnehmung reicht diese Unterscheidung allein nicht aus.
Namen schaffen Kontext. Die Assoziationen zu Figuren wie Nero, Caesar oder Nixon sind nicht neutral. Wenn diese Namen zudem im selben narrativen Raum wie die Gründerfigur der Republik Türkei, Atatürk, genannt werden, sendet dies eine starke Botschaft an die Zuhörer und Leser.
Die Frage des türkischen Juristen ist daher einfach, aber schwerwiegend: Auf welcher historischen Begründung basiert dieser Kontext?
Die Antwort des SWR enthält darauf keine Antwort. Die Anstalt hebt das Interviewformat und den Umstand hervor, dass die Oper noch nicht fertiggestellt sei. Sie erklärt jedoch nicht die akademische Quelle, den historischen Boden und die wissenschaftliche Grundlage dieses Rahmens, der über Atatürk in die Öffentlichkeit getragen wird.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK BEDEUTET MEHR ALS NUR EIN MIKROFON ZU HALTEN
Hier zeigt sich der wichtigste Punkt der neuen Antwort. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bedeutet nicht nur, unterschiedlichen Meinungen ein Mikrofon zu reichen. Es bedeutet auch, das Gewicht dieser Meinungen abzuwägen, historische Behauptungen kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass sich die Öffentlichkeit eine fundierte Meinung bilden kann.
Ein öffentlich-rechtlicher Sender kann sich, insbesondere bei einem historisch derart aufgeladenen Thema, nicht durch den Hinweis „wir haben nur darüber gesprochen“ aus der Verantwortung ziehen. Das Interviewformat darf kein sicherer Raum sein, in dem schwerwiegende historische Anspielungen unhinterfragt in Umlauf gebracht werden.
Wenn kontroverse Bewertungen über Atatürk vorgenommen werden, muss erklärt werden, auf welchen akademischen Arbeiten diese Bewertungen basieren. Welche internationalen Historiker teilen diese Interpretationen? Spiegeln sie den allgemeinen Konsens der Geschichtswissenschaft wider oder verbreiten sie die Sichtweise bestimmter politischer und ideologischer Kreise?
Da die Antwort des SWR diese Fragen nicht beantwortet hat, ist die Debatte nicht beendet. Im Gegenteil, sie ist gewachsen.
AUCH DER BRIEF TÜRKISCHER NGO-ORGANISATIONEN BLIEB OHNE ANTWORT
Diese Debatte beschränkt sich nicht nur auf die Programmbeschwerde von Özgür Dobruca, einem derjenigen, die die erste rechtliche Warnung an die Stuttgarter Oper richteten. Zuvor hatten 34 türkische Nichtregierungsorganisationen, die in verschiedenen Regionen Deutschlands, insbesondere in Stuttgart, tätig sind, einen gemeinsamen offenen Brief an die Leitung der Staatsoper Stuttgart gesandt. In diesem Brief wurden Fragen zum Opernprojekt aufgeworfen, Transparenz bezüglich des historischen Ansatzes des Werkes gefordert und zu einem konstruktiven Dialog aufgerufen.
Das Ziel des Briefes war nicht, ein Kunstwerk zu verbieten. Die Forderung basierte auf einem viel grundlegenderen Punkt: Wenn eine Persönlichkeit wie Atatürk, die für Millionen Menschen einen zentralen Platz in ihrer Identität, Geschichte und ihrem Verständnis der Republik einnimmt, auf die Bühne gebracht wird, muss der historische Rahmen dieser Erzählung der Öffentlichkeit klar dargelegt werden.
Doch trotz der verstrichenen Zeit wurde auch auf diesen Brief keine Antwort gegeben, die die Öffentlichkeit zufriedenstellen könnte. Obwohl die Zahl der unterstützenden Organisationen und individuellen Unterzeichner seither gestiegen ist, blieben die Fragen der türkischen Gemeinschaft weiterhin unbeantwortet.
Auch im Zentrum der Kritik, die Elif İsmailoğlu aufbrachte, stand diese Stille. Einerseits wird von den Befindlichkeiten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, von Dialog und Inklusivität gesprochen. Andererseits bleiben die Fragen von fast vierzig türkischen Nichtregierungsorganisationen unbeantwortet.
Dieser Widerspruch kann nicht mehr nur als künstlerische Debatte gelesen werden. Er hat sich zu einer politischen Frage darüber entwickelt, wie ernst die türkische Gemeinschaft in Deutschland von öffentlichen Institutionen genommen wird.
DIE FRAGEN AN DIE OPERNLEITUNG STEHEN WEITERHIN IM RAUM
Die Fragen im offenen Brief an die Staatsoper Stuttgart waren äußerst klar. Ist das Werk wirklich eine Atatürk-Oper oder eine breitere historische Erzählung, die über Atatürk das letzte Jahrhundert der Türkei diskutiert? Was ist der historische und dramaturgische Ansatz der Oper? Nach welchen Kriterien wurden die Charaktere ausgewählt? Wer sind die historischen Berater? Wurden die Ansichten türkischer Historiker, Akademiker und der Organisationen, die die türkische Gemeinschaft in Deutschland vertreten, eingeholt?
Diese Fragen sind natürlich nicht nur technische Details. Denn einige der Charaktere, die in der Oper vorkommen sollen, führen die Debatte auf ein noch sensibleres Terrain. Welche Funktion hat Soghomon Tehlirian, der Talat Pascha ermordete, in einem Werk, das angeblich die Lebensgeschichte Atatürks zum Thema hat? Warum wurde Seyit Rıza als einer der Hauptcharaktere ausgewählt? Werden diese Namen in ihrem historischen Kontext behandelt oder in symbolische Elemente aktueller politischer Debatten verwandelt?
Auch die Darstellung von Fikriye Hanım als „Atatürks Geliebte“ wirft Fragen nach den Quellen auf. Während es unter Historikern unterschiedliche Einschätzungen zur Art der Beziehung gibt, auf welcher historischen Grundlage wird eine kontroverse Interpretation als absolute Wahrheit präsentiert?
Ein weiteres kritisches Thema sind die Ereignisse von 1915. Während der armenischen Deportationen war die Republik Türkei noch nicht gegründet. Mustafa Kemal war kein Mitglied der osmanischen Regierung, die die Deportationsbeschlüsse fasste. Dennoch wurde in der Werbephase der Oper und in den Diskussionen darum nicht klar dargelegt, welche Beziehung zwischen Atatürk und den Ereignissen von 1915 hergestellt wird.
All diese Fragen sind weiterhin unbeantwortet.
DIE TICKETS KOMMEN IN DEN VERKAUF, DIE ANTWORTEN FEHLEN WEITERHIN
Ein weiteres Element, das die Debatte anheizt, ist der Zeitplan. Die Staatsoper Stuttgart hat angekündigt, am 21. März 2027, also etwa drei Wochen vor der Premiere, eine Einführungsmatinee zu veranstalten. Doch das Thema, das seit Monaten öffentlich diskutiert wird, sind nicht die technischen Details einer fertigen Inszenierung, sondern der historische Ansatz, der Beratungsmechanismus und der Rahmen, auf dem die Charakterauswahl basiert.
Während der Ticketverkauf für den 13. Juli 2026 erwartet wird, wirft die Verschiebung der Erklärungen zu den grundlegenden Fragen auf März 2027 ein schwer verständliches Bild auf. Die Öffentlichkeit erwartet vor einer einseitigen Informationsveranstaltung wenige Wochen vor der Premiere einen offenen und echten Dialog, der heute beginnt.
DER SATZ „DIE BEFINDLICHKEITEN DER TÜRKISCHEN GEMEINSCHAFT SIND UNS WICHTIG“ FEHLT WEITERHIN
In den Erklärungen der Stuttgarter Oper und des SWR wird häufig betont, dass Raum für die Sorgen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, Minderheitenperspektiven und historische Debatten geschaffen werde. Im Gegensatz dazu werden die Befindlichkeiten der in Deutschland lebenden Türken, von Millionen Menschen, die Atatürk als Gründer der modernen Republik und Symbol des säkularen Lebensideals sehen, nicht mit derselben Offenheit gewürdigt.
Der Satz, der bisher in der Öffentlichkeit nicht kraftvoll zu hören war, ist genau dieser: Die Befindlichkeiten der türkischen Gemeinschaft sind uns wichtig.
Dieses Versäumnis ist kein einfacher Kommunikationsunfall mehr. Es ist ein politisches Repräsentationsproblem. Denn die in Deutschland lebenden Türken sind ein untrennbarer Teil des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens dieses Landes. Sie zahlen Steuern, sie zahlen Rundfunkbeiträge, sie tragen zur Finanzierung öffentlicher Institutionen bei. Dennoch ist es inakzeptabel, dass sie, wenn es um ihre historischen Befindlichkeiten geht, oft nicht als eine „Gemeinschaft, die gehört werden muss“, sondern als eine „Reaktion, die überwunden werden muss“, betrachtet werden.
WIE ERNST WIRD DIE STIMME DER TÜRKISCHEN GEMEINSCHAFT GENOMMEN?
Der SWR versuchte, die Verantwortung mit dem Satz „Das war kein Nachrichtenbeitrag, sondern ein Interview“ einzugrenzen. Doch die Antwort des türkischen Juristen hat die Debatte auf ein breiteres Fundament gestellt. Es geht nicht mehr nur um ein Radiointerview. Es geht um die historische Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Transparenz von Kulturinstitutionen und darum, wie ernst die Stimme der türkischen Gemeinschaft in Deutschland genommen wird.
Man kann eine Oper über Atatürk machen. Historische Persönlichkeiten können Gegenstand der Kunst sein. Kritik ist möglich, Debatte auch. Aber wenn es schwerwiegende historische Anspielungen gibt, muss es auch wissenschaftliche Quellen geben. Wenn es kontroverse Charakterauswahlen gibt, muss auch die dramaturgische Begründung erklärt werden. Wenn ein konstitutiver Wert einer Gemeinschaft auf die Bühne gebracht wird, müssen auch die Fragen dieser Gemeinschaft mit derselben Ernsthaftigkeit beantwortet werden.
An dem Punkt, an dem wir heute stehen, ist die Frage leider viel klarer geworden: Wenn es das Werk noch gar nicht gibt, warum gibt es dann schon so schwerwiegende Assoziationen über Atatürk?
Die zweite Frage ist natürlich mindestens so wichtig wie die erste: Wann werden die öffentlichen Institutionen in Deutschland anfangen, die Befindlichkeiten der türkischen Gemeinschaft wirklich zu hören? Oder, um die Frage präziser zu stellen: Haben sie überhaupt die Absicht, sie zu hören?
IŞIN ERTÜRK – STUTTGART
Nachrichtenquelle: 12punto
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