Achtung bei Kurzzeitvermietungen von unter 100 Tagen! Die Bußgelder sind sehr hoch
Die in der Öffentlichkeit als „Airbnb-Gesetz“ bekannte Verordnung für tägliche und kurzfristige Wohnungsvermietungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mediatorin und Rechtsanwältin Nurdan Heris hat für 12punto zusammengefasst, was Vermieter beachten müssen und worauf es ankommt.
Die Mediatorin und Rechtsanwältin Nurdan Heris hat erläutert, worauf Kurzzeitvermieter achten müssen:
Die Vermietung von Wohnraum für einen Zeitraum von weniger als 100 Tagen wurde durch Gesetz und Verordnung neu geregelt. Solche Vermietungen gelten nun als „touristische Vermietung“ und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
WAS MÜSSEN VERMIETER TUN?
1. Wer Wohnraum vermieten möchte, muss beim Ministerium für Kultur und Tourismus eine „Genehmigung für touristische Vermietung“ einholen.
2. Das Ministerium kann diese Befugnis an die Gouvernements der Provinzen übertragen, in denen sich die zu vermietende Immobilie befindet.
3. Eine Plakette, die die Eigenschaften der Mietunterkunft ausweist, muss am Eingang der für touristische Zwecke vermieteten Wohnung angebracht werden.
4. Soll eine Immobilie vermietet werden, die nicht als Einfamilienhaus gilt, ist die EINSTIMMIGE Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.
5. Eine Kopie der Vermietungsgenehmigung muss bei der Hausverwaltung (Wohnanlage) hinterlegt werden.
WAS PASSIERT BEI NICHTBEACHTUNG DIESER REGELN?
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Erfolgt eine Vermietung ohne Genehmigung, wird für jede Wohnung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 TL verhängt.
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Es wird eine Frist von 15 Tagen eingeräumt, um die Genehmigung einzuholen. Wird innerhalb dieser Frist keine Genehmigung eingeholt und die Vermietung fortgesetzt, wird ein Bußgeld von 500.000 TL verhängt. Auch hierfür wird erneut eine Frist von 15 Tagen gewährt.
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Wer trotz dieser Maßnahmen weiterhin ohne Genehmigung vermietet, muss mit 1.000.000 TL rechnen.
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Wer trotz Abschluss von Mietverträgen über jeweils mehr als 100 Tage dieselbe Wohnung innerhalb eines Jahres ab dem Datum des ersten Vertrags mehr als viermal vermietet, muss mit 1.000.000 TL rechnen.
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Wer eine touristisch vermietete Wohnung vom Genehmigungsinhaber anmietet und diese in eigenem Namen an Dritte weitervermietet, muss für jeden Vertrag 100.000 TL zahlen.
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Wer eine als Wohnsitz gemietete Wohnung an Dritte weitervermietet, muss ebenfalls 100.000 TL zahlen.
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Gegen Vermittler, die die touristische Vermietung von Wohnungen ohne Genehmigung unterstützen, wird für jeden Vertrag ein Bußgeld von 100.000 TL verhängt.
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Vermittlungsplattformen, die den elektronischen Handel und die Werbung für solche Aktivitäten ermöglichen und trotz Aufforderung durch das Ministerium die Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden entfernen, müssen für jede Wohnung 100.000 TL zahlen.
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Wird die vom Ministerium ausgestellte Plakette nicht am Eingang der touristisch vermieteten Wohnung angebracht, werden 100.000 TL fällig.
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Es wird eine Frist von 15 Tagen gewährt, um die Plakette zu besorgen und anzubringen. Erfolgt dies nicht innerhalb dieser Frist, wird ein Bußgeld von 500.000 TL verhängt.
Wie zu sehen ist, drohen denjenigen, die im Rahmen dieses Gesetzes und der darauf basierenden Verordnung nicht vorsichtig agieren, aufgrund der hohen Bußgelder empfindliche finanzielle Sanktionen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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