Scharfe Kritik der Anwaltskammer Istanbul am Urteil des Kassationshofs zu Can Atalay: „Der Vorsitzende und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs begehen weiterhin Straftaten!“
Es gibt Reaktionen auf die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs, wonach das zweite Urteil des Verfassungsgerichts zur Verletzung der Rechte von Can Atalay keinen rechtlichen Wert habe und nicht befolgt werden müsse.
Die Anwaltskammer Istanbul erklärte nach der Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs: „Der Vorsitzende und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs begehen weiterhin Straftaten. Dieser Fall, in dem Politiker als Schiedsrichter über die Justiz fungieren wollen und Richter darauf beharren, Straftaten zu begehen, hat uns einmal mehr gezeigt, dass ohne richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit weder die Verfassung noch die Gesetze oder die Demokratie Bestand haben. Als Anwaltskammer Istanbul werden wir auf dem Recht beharren.“
In der Erklärung der Anwaltskammer Istanbul heißt es weiter:
„Die Anwaltskammer Istanbul hatte nach dem ersten Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtsverletzung im Fall von Rechtsanwalt Şerafettin Can ATALAY Strafanzeige beim Ersten Präsidium des Kassationshofs erstattet, um ein notwendiges Strafverfahren gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs einzuleiten, da deren Handlungen das Vertrauen in die Justiz untergraben und Straftaten darstellen.
Trotz des zweiten Urteils des Verfassungsgerichts zur Rechtsverletzung vom 21.12.2023 haben der Vorsitzende und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs, obwohl sie keine Befugnis in dieser Akte haben und die Akte ohne weitere Maßnahmen an das 13. Schwurgericht Istanbul hätten zurückgeben müssen, eine weitere Entscheidung getroffen, die in unserem Rechtssystem keinen Platz hat, indem sie erklärten: 'Das vom Verfassungsgericht gefällte zweite Urteil zur Rechtsverletzung hat keinen rechtlichen Wert; in diesem Zusammenhang existiert keine Entscheidung, die gemäß Artikel 153/6 der Verfassung umgesetzt werden könnte.' Der Vorsitzende und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs begehen weiterhin Straftaten. Dieser Fall, in dem Politiker als Schiedsrichter über die Justiz fungieren wollen und Richter darauf beharren, Straftaten zu begehen, hat uns einmal mehr gezeigt, dass ohne richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit weder die Verfassung noch die Gesetze oder die Demokratie Bestand haben.
Als Anwaltskammer Istanbul werden wir auf dem Recht beharren.“
Die Vorsitzende der Anwaltskammer Istanbul, Rechtsanwältin Filiz Saraç, äußerte sich ebenfalls auf ihrem persönlichen Social-Media-Account: „Es gibt Stabilität im Land, während man den Rechtsstaat zerstört! Respekt vor dem Rechtsstaat“, schrieb sie.
Nachrichtenquelle: 12punto
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