8. Justizpaket dem Parlament vorgelegt: Auch Geldstrafen werden erhöht!
Die AKP hat den Gesetzesentwurf, der Regelungen im Justizbereich enthält und in der Öffentlichkeit als 8. Justizpaket bekannt ist, dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt. Die stellvertretende AKP-Fraktionsvorsitzende Özlem Zengin erläuterte die Details des Entwurfs und teilte mit, dass die Unter- und Obergrenzen für gerichtliche Geldstrafen angehoben wurden.
Die stellvertretende AKP-Fraktionsvorsitzende Özlem Zengin äußerte sich zum 8. Justizpaket, das der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt wurde.
Zengin erklärte, dass der Gesetzesentwurf als "8. Justizpaket" betrachtet werden könne und aus 43 Artikeln bestehe. Ihr Ziel sei es, "die Erbringung von Justizdienstleistungen effizienter zu gestalten".
Zengin erläuterte, dass es bei den Antragsfristen für Gerichtsverfahren eine komplexe Struktur gebe und die Bürger Schwierigkeiten hätten, diese Fristen im Zusammenhang mit ihren Rechten zu verfolgen. Sie sagte: "Aus diesem Grund werden wir unsere künftigen Regelungen in 'Wochen' und 'Monaten' ausdrücken."
Zengin erklärte, dass sie alle diese Regelungen vereinheitlicht und auf "2 Wochen" festgelegt hätten. Die Fristen würden mit der Zustellung beginnen und standardmäßig eine zweiwöchige Anwendung vorsehen; diese Regelung werde ab dem 1. Juni in Kraft treten.
"WIR LEGEN DIE UNTER- UND OBERGRENZEN FÜR GERICHTLICHE GELDSTRAFEN NEU FEST"
Zengin gab folgende Informationen: "Um die Wirksamkeit von Strafsanktionen zu erhöhen, legen wir die Unter- und Obergrenzen für gerichtliche Geldstrafen neu fest. Demnach wird die Untergrenze für eine tägliche gerichtliche Geldstrafe von 20 TL auf 100 TL und die Obergrenze von 100 TL auf 500 TL angehoben. Zudem wird sich der Betrag bei Vorauszahlungen pro Tag von 30 TL auf 100 TL erhöhen. Diese Regelungen werden für Straftaten gelten, die ab dem 1. Juni 2024 begangen werden."
Zengin erklärte, dass sie eine wichtige Regelung bezüglich Entschädigungsansprüchen aufgrund von Schutzmaßnahmen umgesetzt hätten. Sie wies darauf hin, dass Personen, gegen die nach der Anwendung von gerichtlichen Kontrollauflagen – wie etwa dem Verbot, die Wohnung zu verlassen, oder der Unterbringung in Krankenhäusern zur Entwöhnung von Abhängigkeiten – ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens ergangen ist, nun die Möglichkeit erhalten, Entschädigungen zu fordern.
ENTSCHÄDIGUNGSKOMMISSION
Zengin sagte: "Indem wir der Entschädigungskommission neue Aufgaben übertragen, verleihen wir ihr eine neue Definition und eine neue Identität." Sie erklärte, dass es viele laufende Individualbeschwerden beim Verfassungsgericht bezüglich langer Verfahrensdauern gebe und der Entschädigungskommission im Justizministerium als Zwischeninstanz neue Aufgaben zugewiesen würden.
Zengin kündigte an, dass Anträge auf immateriellen Schadensersatz wegen angeblich nicht innerhalb angemessener Fristen abgeschlossener Ermittlungs- und Strafverfahren sowie zivil- und verwaltungsrechtlicher Prozesse künftig nicht mehr beim Verfassungsgericht, sondern bei der Entschädigungskommission eingereicht werden sollen.
Zengin erklärte, dass im Rahmen der Strafprozessordnung Anträge auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund bestimmter Schutzmaßnahmen künftig nicht mehr von den Schwurgerichten, sondern von der Kommission entschieden werden: "Die Überlastung bei den Individualbeschwerden wird es nicht mehr geben, und die Richter in der Entschädigungskommission, die in fünf Gremien innerhalb des Justizministeriums arbeiten werden, werden diese Akten zügig abarbeiten. Sie werden sowohl die bestehenden Akten vom Verfassungsgericht (AYM) übernehmen und abschließen als auch neue Anträge entgegennehmen. Es wird weiterhin möglich sein, das Recht auf Individualbeschwerde in diesen Angelegenheiten auszuüben."
DIE KOMMISSION WIRD AUS RICHTERN BESTEHEN
Auf eine Frage zur Entschädigungskommission antwortete Zengin: "Wenn Sie die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts lesen, werden Sie sehen, dass das Verfassungsgericht erklärt, nicht die primäre Beschwerdeinstanz in diesen Angelegenheiten sein zu wollen, und sagt: 'Sie müssen eine Zwischeninstanz schaffen.' Es empfiehlt uns, eine andere administrative oder gerichtliche Institution zu bilden. Wenn man es so betrachtet, ist dies eigentlich kein neues Gerichtsverfahren."
Zengin merkte an, dass es darum gehe, den Prozess im Zusammenhang mit der langen Dauer dieser Verfahren zu überprüfen, und erklärte, dass auch die Mitglieder der Kommission aus Richtern bestehen werden.
Zengin betonte, dass bezüglich dieser Entscheidungen weiterhin das Recht auf Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht genutzt werden könne, und erklärte, dass die vom Verfassungsgericht kommenden Fälle innerhalb einer Frist von 9 Monaten zügig aufgearbeitet würden.
Zengin erklärte, dass es sich bei den bei der Entschädigungskommission eingehenden Anträgen um Individualbeschwerden bezüglich des Rechts auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist handele. Für die vom Verfassungsgericht an die Kommission verwiesenen Anträge seien Fristen von 9 und 16 Monaten festgelegt worden, für neue Anträge gebe es keine solche Regelung.
Nachrichtenquelle: AA
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