Ablehnung des Einspruchs gegen die Bekanntgabe der Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Can Atalay
Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın hatte erklärt, dass sie ihren Einspruch gegen die Aberkennung des Mandats des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay auch heute fortsetzen würden. Er argumentierte, dass die Entscheidung in den audiovisuellen Medien nicht vernehmbar gewesen sei und die Entscheidung daher rechtswidrig sei. Der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ wies den Einspruch mit der Begründung zurück, dass es im Ermessen der Abgeordneten liege, ob sie die Bekanntgabe hören oder nicht.
Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın hatte erklärt, dass sie ihren Einspruch gegen die Aberkennung des Mandats des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay auch heute fortsetzen würden. Er argumentierte, dass die Entscheidung in den audiovisuellen Medien nicht vernehmbar gewesen sei und die Entscheidung daher rechtswidrig sei.
Der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ erklärte bezüglich des Einspruchs gegen die Entscheidung: "Durch das Verlesen durch das Schriftführer-Mitglied und die von mir vorgenommene Bekanntgabe war deutlich zu verstehen, worum es geht." Er betonte, dass es im Ermessen der Abgeordneten liege, ob sie die Bekanntgabe hören oder nicht.
Damit wurde der Einspruch der CHP zurückgewiesen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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