Entscheidung im Fall Selçuk Tengioğlu, der Özgür Özel angriff
Im Prozess gegen Selçuk Tengioğlu, der den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel mit einem Faustschlag angriff, wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftentlassungsantrag des Angeklagten wurde abgelehnt und der Prozess auf den 29. September vertagt.
Selçuk Tengioğlu, der Özgür Özel nach der Trauerfeier für den DEM-Parteien-Abgeordneten Sırrı Süreyya Önder am Ausgang des Atatürk-Kulturzentrums (AKM) mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, erschien zum dritten Mal vor dem 44. Strafgericht erster Instanz wegen des Vorwurfs der „vorsätzlichen Körperverletzung aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes“.
„ICH BIN SEHR LEIDEND, ICH BITTE UM MEINE FREILASSUNG“
Der Staatsanwalt forderte die Fortdauer der Untersuchungshaft für Tengioğlu. Daraufhin erklärte Tengioğlu in seiner Verteidigung: „Ich wollte niemanden absichtlich verletzen. Ich bin sehr leidend, ich leide sehr. Ich bitte um meine Freilassung.“
KRITISCHE ZWISCHENENTSCHEIDUNG DES GERICHTS
Das Gericht entschied, dass eine Anhörung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Prozess nicht erforderlich sei.
Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten an und vertagte den Prozess auf den 29. September.
Nachrichtenquelle: 12punto
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