Freispruch für Ahmet Türk: Begründung für Zwangsverwaltung entfallen
Der DEM-Parteipolitiker Ahmet Türk wurde in einem Verfahren wegen einer Rede aus dem Jahr 2011 freigesprochen. Das Gericht entschied, dass die betreffenden Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen.
Gegen den DEM-Parteipolitiker Ahmet Türk war im Jahr 2022 ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ eingeleitet worden, das auf eine Rede zurückging, die er am 28. März 2011 in Siirt gehalten hatte. Das 14. Schwurgericht in Ankara verkündete nun das Urteil. Das Gericht entschied, dass die Rede von Türk als „im Rahmen der Meinungsfreiheit“ liegend zu bewerten sei, und sprach ihn mit der Begründung frei, dass „die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien“.
ALS BEGRÜNDUNG FÜR DIE ZWANGSVERWALTUNG ANGEFÜHRT
Dieses gegen Ahmet Türk laufende Verfahren war als Grundlage für die dritte Einsetzung eines Zwangsverwalters in der Stadtverwaltung Mardin am 4. November 2024 herangezogen worden. Das Innenministerium hatte die gegen Türk laufenden Ermittlungsakten als Begründung für die Entscheidung zur Einsetzung des Zwangsverwalters angeführt. Mit dem Freispruch ist das Gerichtsverfahren, das als Grundlage für die Einsetzung des Zwangsverwalters diente, beendet.
ANTRAG AUF RÜCKKEHR INS AMT MÖGLICH
Nach Rechtskraft des Freispruchs ist der Weg für die Wiedereinsetzung von Ahmet Türk in sein Amt frei. Damit Türk wieder das Amt des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Mardin antreten kann, muss er einen offiziellen Antrag beim Innenministerium stellen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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