Bemerkenswerte Entwicklung im Prozess gegen İmamoğlu: Protokolliert und Richter versetzt!
Im Prozess gegen den Bürgermeister von Istanbul (İBB) und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu bezüglich seiner Amtszeit in Beylikdüzü wurde zu Protokoll gegeben, dass die Unschuldsvermutung verletzt wird, da der Staatsanwalt seit vier Verhandlungsterminen kein Plädoyer abgegeben hat. Der Richter, der diesen Beschluss zu Protokoll nahm, wurde per HSK-Dekret aus Istanbul versetzt.
Im Prozess gegen den Bürgermeister von Istanbul und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu bezüglich seiner Amtszeit als Bürgermeister von Beylikdüzü hat es eine neue Entwicklung gegeben.
In dem Verfahren, in dem eine Haftstrafe gegen İmamoğlu gefordert wird, wurde der Fall trotz einer Entscheidung des Staatsrates (Danıştay), dass „kein Straftatbestand vorliegt“, wieder aufgenommen. Da der Staatsanwalt jedoch sein Plädoyer nicht vorlegt, kann der Fall nicht abgeschlossen werden.
Dem Bericht von Alican Uludağ zufolge wurde nach dem Ausbleiben des Plädoyers des Staatsanwalts bei vier Verhandlungsterminen (zuletzt bei der 4. Verhandlung am 11. April) vom Richter in Büyükçekmece zu Protokoll gegeben, dass die Unschuldsvermutung verletzt werde.
Doch nach dieser Entscheidung wurde der Richter mit dem am 20. Juni veröffentlichten Dekret des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) vom Fall İmamoğlu abgezogen und an das Justizgebäude in Diyarbakır versetzt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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