Kurtulmuş zur „Terrorfreien Türkei“: Gesetz wird keine Generalamnestie sein
Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş erklärte, dass die gesetzliche Regelung für den Prozess einer „Terrorfreien Türkei“ zeitlich befristet und eigenständig sein werde.
Der türkische Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş äußerte sich gegenüber Journalisten, nachdem er die im Parlament vertretenen politischen Parteien im Rahmen des Prozesses für eine „Terrorfreie Türkei“ besucht hatte. Kurtulmuş erklärte, dass mit der Niederlegung der Waffen durch die Organisation eine neue Ära begonnen habe, und betonte, dass das Ziel sei, die gesetzliche Regelung für diesen Prozess mit einem breiten Konsens zu verabschieden.
In seiner Bewertung des Rahmens der Regelung sagte Kurtulmuş, das Gesetz werde „vorübergehender und eigenständiger“ Natur sein. Er betonte, dass die Regelung einen Mechanismus zur Feststellung und Bestätigung enthalten müsse, dass die Organisation ihre Waffen niedergelegt habe und aufgelöst sei. Er stellte klar, dass dies keinesfalls als Generalamnestie oder als individuelle Begnadigung betrachtet werden dürfe.
''Dieses Gesetz darf keinesfalls eine Generalamnestie oder eine persönliche Begnadigung darstellen.''
Kurtulmuş äußerte, dass eine Regelung, die es Organisationsmitgliedern insbesondere in den Sommermonaten ermöglichen soll, die Waffen niederzulegen und ins Land zurückzukehren oder ihre organisatorischen Aktivitäten zu beenden, auf „wegweisende und integrative“ Weise auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse.
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Kurtulmuş erklärte, er habe bei seinen Treffen mit den Fraktionen der politischen Parteien eine grundsätzliche Einigkeit festgestellt und mitgeteilt, dass in der nächsten Phase die Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Parteien an den Details des Gesetzes arbeiten würden. Er fügte hinzu, dass bei Bedarf eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Parteien gebildet werden könne.
Kurtulmuş wies darauf hin, dass der Entwurf nach der Einreichung beim Parlamentspräsidium an den Ausschuss überwiesen werden könne, und sagte: „Ich hoffe, dass er nächste Woche beim Parlamentspräsidium eingeht und an den Ausschuss überwiesen wird. Wenn es zeitlich passt, wird das Parlament dies nächste Woche verabschieden und abschließen.“
Kurtulmuş merkte an, dass die Regelung kein sehr umfangreicher oder langer Text sein werde. Der Text werde die Grundsätze enthalten, was das Gesetz abdecke und was nicht, sowie wie der Überwachungs- und Beobachtungsmechanismus funktionieren werde.
Kurtulmuş betonte zudem, dass es sich bei der Angelegenheit nicht nur um einen Gesetzgebungsprozess handele. Er erklärte, dass Terror in der Türkei keinen Platz in den Köpfen und Herzen haben dürfe. Es sei natürlich, dass politische Unterschiede bestünden, aber der Prozess müsse mit „staatlicher Vernunft und dem Gewissen der Nation“ geführt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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