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Mahir Polat, der unter Hausarrest gestellt wurde, hat seine Behandlung begonnen

Der stellvertretende Generalsekretär der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Mahir Polat, hat nach seiner Entlassung aus gesundheitlichen Gründen die Behandlung im Krankenhaus der Maltepe-Universität aufgenommen. Gegen Polat wurde die gerichtliche Kontrollmaßnahme „Hausarrest“ verhängt.

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Mahir Polat, der unter Hausarrest gestellt wurde, hat seine Behandlung begonnen

Der stellvertretende Generalsekretär der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Mahir Polat, der im Rahmen der Ermittlungen zur „Stadt-Einigung“ (kent uzlaşısı) inhaftiert war und aufgrund seines Gesundheitszustands unter der gerichtlichen Kontrollmaßnahme „Hausarrest“ (konutu terk etmeme) freigelassen wurde, hat mit seiner medizinischen Behandlung begonnen.

Wie aus einem Bericht von BirGün hervorgeht, hat Polat heute die Behandlung im Krankenhaus der Maltepe-Universität aufgenommen, wo zuvor bereits ein Eingriff zur Angiographie durchgeführt worden war.

GESTERN ABEND AUS DER HAFT ENTLASSEN

Polat hatte das geschlossene Strafvollzugszentrum Marmara gestern Abend (9. April) nach der gerichtlichen Entscheidung zum „Hausarrest“ verlassen.

In einer Erklärung gegenüber Pressevertretern übermittelte Polat Grüße an alle und äußerte sich wie folgt:

„Es ist ein schwieriger Moment für mich, meine Freunde sind drinnen und ich bin hier. Ich muss mich jetzt einfach ausruhen. Ich bin sehr müde. Ich liebe alle sehr. Ich weiß, dass das Gewissen dieses Landes nicht erloschen ist. Ich weiß nicht, was die Leute geschrieben haben. Denn ich konnte sie nicht einmal erreichen, aber ich liebe die Menschen dieses Landes von Herzen und vertraue ihnen sehr. Ich sende euch allen meine besten Grüße.“ 


WAS WAR PASSIERT?

Mahir Polat wurde am 29. März aus dem geschlossenen Strafvollzugszentrum Marmara, in dem er inhaftiert war, mit einem Krankenwagen in das Mehmet Akif Ersoy Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus für Brust-, Herz- und Gefäßchirurgie gebracht. Polat, der auf der Intensivstation der Kardiologie unter Beobachtung stand, unterzog sich einer Angiographie. Nach Abschluss seiner Behandlung wurde Polat am 31. März entlassen und zurück in die Haftanstalt gebracht.

Am Morgen des 8. April wurde Polat zur Beurteilung seines Gesundheitszustands aus dem Gefängnis an das Institut für Rechtsmedizin in Istanbul überwiesen und nach der dortigen Untersuchung wieder in das Gefängnis zurückgebracht.


In einem Schreiben des 11. Fachgremiums des Instituts für Rechtsmedizin an die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy wurde empfohlen, Polat in ein voll ausgestattetes staatliches oder universitäres Krankenhaus zu überweisen. Dort sollten Untersuchungen wie ein 24-Stunden-Blutdruck- und Rhythmus-Holter, routinemäßige biochemische Tests, Schilddrüsenfunktionstests, ein großes Blutbild, die Bestimmung des Proteinwerts im 24-Stunden-Urin sowie der Kreatinin-Clearance sowie eine Ultraschalluntersuchung (USG) von Hals und Abdomen durchgeführt und die Ergebnisse übermittelt werden.


In dem Schreiben wurde zudem festgehalten, dass es nicht erforderlich sei, Polat für eine erneute Untersuchung an das Institut für Rechtsmedizin zu schicken.


Nachrichtenquelle: 12punto

Mahir Polat