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Mansur Yavaş reagiert auf Berichte über „Ermittlungserlaubnis“

Im Zuge der laufenden Untersuchung zu den Konzertausgaben der Stadtverwaltung Ankara (ABB) kamen Behauptungen auf, dass eine „Ermittlungserlaubnis“ gegen Mansur Yavaş erteilt worden sei. ABB-Bürgermeister Mansur Yavaş nahm nun zu diesen Vorwürfen Stellung.

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Mansur Yavaş reagiert auf Berichte über „Ermittlungserlaubnis“

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat eine Untersuchung zu den Konzertausgaben der Stadtverwaltung Ankara (ABB) im Zeitraum 2021–2024 eingeleitet, da der Verdacht auf einen Schaden für die öffentliche Hand besteht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Schreiben an das Innenministerium gesendet, um eine Ermittlungserlaubnis gegen den ABB-Bürgermeister Mansur Yavaş zu beantragen.

Gestern kamen in einigen Medienberichten Behauptungen auf, dass eine Ermittlungserlaubnis gegen Yavaş erteilt worden sei. Angesichts dieser Berichte befragte der Journalist İsmail Saymaz Mansur Yavaş direkt zum Prozess und teilte dessen Erklärungen mit der Öffentlichkeit.

YAVAŞ: „KEINE ERMITTLUNGSERLAUBNIS ERTEILT, UNTERSUCHUNG DAUERT AN“

Mansur Yavaş wies die Behauptungen entschieden zurück und erklärte, dass sich die Angelegenheit weiterhin in der Prüfungsphase befinde. In seiner Stellungnahme gegenüber Saymaz äußerte sich Yavaş wie folgt:

„Dies ist ohnehin eine Entwicklung der letzten Woche. Ein Inspektor wurde zu uns geschickt. Er hat uns einige Fragen gestellt, die wir beantwortet haben. Der Inspektor ist seit einer Woche hier, zudem ist es nicht das erste Mal, dass ein Inspektor kommt.“

Yavaş ging zudem auf den Umfang der vom Innenministerium eingeleiteten Untersuchung ein und teilte folgende Informationen mit:

„Es könnten auch verschiedene Anzeigen über das CİMER eingegangen sein. Vielleicht haben sie ein paar neue Fragen gestellt. Wir werden auch diese Fragen wie erforderlich beantworten.“

INSPEKTOREN SETZEN UNTERSUCHUNG FORT

Der Journalist İsmail Saymaz stellte klar, dass sich der Prozess weiterhin in der Untersuchungsphase befinde. Nach Angaben von Saymaz werden die Inspektoren nach Abschluss dieser Phase ihre Berichte dem Innenministerium vorlegen, welches dann auf Grundlage dieser Berichte entscheiden wird, ob eine Ermittlungserlaubnis erteilt wird oder nicht.

Saymaz erklärte: „Dieser Punkt ist noch nicht erreicht. Derzeit läuft lediglich die Untersuchung durch die Inspektoren. Eine Ermittlungserlaubnis wurde nicht erteilt.“

Es wurde mitgeteilt, dass sich die Inspektoren, die die Untersuchung durchführen, seit einer Woche in der Stadtverwaltung Ankara aufhalten und verschiedene Dokumente von den Verantwortlichen angefordert haben.

HINWEIS AUF DIE ÄRA YERLİKAYA

Mansur Yavaş bewertete den Prozess, indem er ihn mit den Amtszeiten des ehemaligen Innenministers Süleyman Soylu und des derzeitigen Ministers Ali Yerlikaya verglich.

In seiner Erklärung gegenüber İsmail Saymaz sagte Yavaş:

„Während der Amtszeit von Süleyman Soylu gaben die Inspektoren meist die Stellungnahme ab, dass ‚keine Untersuchung erforderlich‘ sei. Soylu traf jedoch meist keine Entscheidung und ließ die Akten liegen. In der Ära von Ali (Yerlikaya) hingegen werden die Dinge nicht aufgeschoben. Wenn der Inspektor die Empfehlung gibt, keine Ermittlungserlaubnis zu erteilen, bestätigt Ali Bey dies sofort.“

Auf Basis dieser Aussagen berichtete Saymaz, dass Yavaş den Ansatz von Innenminister Yerlikaya in diesem Prozess als positiver empfinde.

„ES GIBT JOURNALISTEN, DIE FALSCHINFORMATIONEN VERBREITEN“

Mansur Yavaş behauptete zudem, dass einige Medienvertreter eine Rolle bei der Verbreitung der Behauptung über die Ermittlungserlaubnis gespielt hätten.

Yavaş gab an, dass ein namentlich nicht genannter Journalist der Ankara-Korrespondent eines regierungsnahen Fernsehsenders sei. Laut Yavaş habe dieser Journalist die besagte „Falschinformation“ in Umlauf gebracht.

Wie İsmail Saymaz berichtete, erklärte Yavaş, dass solche Nachrichten meist aus derselben Quelle stammten und es gestern einen ähnlichen Versuch gegeben habe. Yavaş betonte, dass der Prozess seinen gewohnten Gang gehe, die Inspektoren in der Stadtverwaltung Fragen stellten und sie diese Fragen beantworteten.

STELLUNGNAHME DER ABB

Die Stadtverwaltung Ankara gab zu dem besagten Prozess folgende Informationen bekannt:

In Bezug auf die in einigen Presseorganen erschienenen Nachrichten, wonach „das Innenministerium auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Mansur Yavaş eine einwöchige Frist zur Verteidigung eingeräumt hat“, ist es zur korrekten Information der Öffentlichkeit notwendig, eine Erklärung abzugeben.

Wie bekannt ist, hat die Generalstaatsanwaltschaft Ankara beim Innenministerium eine Ermittlungserlaubnis in Bezug auf eine Anklageschrift beantragt, in der der Name des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Ankara, Mansur Yavaş, nicht vorkommt.

Im Zusammenhang mit dem in der Öffentlichkeit als „Konzert-Untersuchung“ bekannten Prozess haben Mülkiye-Inspektoren bereits zuvor eine umfassende Prüfung durchgeführt und sahen nicht einmal die Notwendigkeit, eine Aussage von Mansur Yavaş einzuholen.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat das Innenministerium Inspektoren in unsere Stadtverwaltung entsandt, und die zu untersuchenden Punkte werden derzeit geprüft. Mansur Yavaş hat hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Der ordentliche Prozess läuft.

Das Thema der „7-tägigen Frist“ besteht lediglich aus der routinemäßig gewährten Standardfrist von 7 bis 10 Tagen für Verteidigungsschreiben bei Mülkiye-Untersuchungen.

Letztendlich wird das Innenministerium auf Antrag des Mülkiye-Inspektors entscheiden, ob eine Ermittlungserlaubnis erteilt wird oder nicht. Der Prozess läuft auf diese Weise ab. Sollte eine Ermittlungserlaubnis erteilt werden, steht uns selbstverständlich der Rechtsweg für einen Einspruch offen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Bürgermeister der Stadt Ankara Mansur Yavaş İsmail Saymaz