Schadenersatzklage von Adnan Beker gegen Kılıçdaroğlu
Der Abgeordnete von Ankara, Adnan Beker, hat aufgrund der Äußerungen von Kemal Kılıçdaroğlu Strafanzeige erstattet und eine Klage auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5 Lira eingereicht.
Der Abgeordnete von Ankara, Adnan Beker, hat erneut rechtliche Schritte gegen Kemal Kılıçdaroğlu eingeleitet, nachdem dieser ihn in einer Fernsehsendung als „schmutzigen Mann“ bezeichnet hatte.
In einer bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingereichten Petition erstattete Beker Strafanzeige gegen Kılıçdaroğlu wegen „Beleidigung“ und „Verleumdung“. Zudem reichte er beim Zivilgericht erster Instanz in Ankara eine Klage auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5 Lira ein.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag nach Kılıçdaroğlus Äußerungen über Beker in einer Sendung von TV 100 sowie nach seiner Erklärung „Er soll mich verklagen, ich werde all seine Schmutzigkeiten mit Beweisen offenlegen“ gestellt wurde.
BEWEISANTRAG IN DER PETITION
In der Strafanzeige wurde gefordert, dass Kılıçdaroğlu die Beweise, von denen er behauptet, sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben, der Staatsanwaltschaft vorlegt. In der Petition wurde festgehalten, dass die angeblichen Beweise sowohl für die Bewertung der Vorwürfe als auch für eine ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen erforderlich seien.
„Dass der Beschuldigte nicht einmal erklären konnte, zu welchem konkreten Thema er welche Art von Beweisen gegen den Mandanten besitzt, zeigt bereits für sich allein, dass diese Behauptungen völlig grundlos sind und aus nichts anderem als einer glatten Verleumdung bestehen.“
In der Klageschrift zum Schadenersatz wurden 5 Lira als immaterieller Schadenersatz gefordert. Die Seite von Beker beantragte zudem die Feststellung, dass ein systematischer Angriff auf die Persönlichkeitsrechte vorliege, und forderte die Veröffentlichung des gerichtlichen Urteils in den drei auflagenstärksten nationalen Zeitungen.
Die Spannungen zwischen Beker und Kılıçdaroğlu wurden bereits zuvor vor Gericht ausgetragen. Beker hatte bereits wegen der Äußerungen Kılıçdaroğlus in einer Presseerklärung vom 27. Mai 2026, in der er fragte „Was haben seine Militanten dort zu suchen?“, sowie wegen seiner Erklärungen bei Sözcü TV am 19. Juni 2026 Strafanzeige erstattet.
Nachdem Kılıçdaroğlus Anwalt Celal Çelik auf der Social-Media-Plattform X den Beitrag „Wirst du klagen können?“ veröffentlicht hatte, wurden die Petitionen, die laut Bekers Anwalt bereits zuvor bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden waren, in den sozialen Medien geteilt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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