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Schock für die CHP durch das Verfassungsgericht: Antrag zur HSK abgelehnt

Der Antrag der CHP auf Annullierung der Wahl von HSK-Mitgliedern durch die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurde vom Verfassungsgericht (AYM) zurückgewiesen. Das Gericht erklärte sich mit 11 zu 4 Stimmen für unzuständig und entschied, dass der Antrag nicht in seinen Kompetenzbereich falle.

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Schock für die CHP durch das Verfassungsgericht: Antrag zur HSK abgelehnt

Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung im Antrag der CHP auf Annullierung der Wahl der Mitglieder des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) durch die Vollversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) getroffen. Das höchste Gericht wies den Antrag mit Mehrheitsbeschluss aufgrund von Unzuständigkeit zurück.

Die CHP hatte in ihrem Antrag vom 21. Mai 2024 argumentiert, dass bei der Bestimmung der HSK-Mitglieder verfassungswidrige Verfahren angewandt wurden, und die Annullierung der Wahl gefordert.

Bei der ersten Prüfung durch das Plenum des Verfassungsgerichts stimmten 11 Mitglieder für die Ablehnung, während 4 Mitglieder ein Sondervotum abgaben. Die Begründung für die Ablehnung ist bemerkenswert.

BETONUNG DER „AUSSCHLIESSLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DER TBMM“

Im Urteilstext des Gerichts wurde betont, dass die Wahl der HSK-Mitglieder ausschließlich in die Zuständigkeit der TBMM falle. Auch wenn der Vorgang als „faktische Änderung der Geschäftsordnung“ bewertet werden könnte, stellte das Verfassungsgericht fest, dass solche Entscheidungen nicht seinem Kontrollbereich unterliegen.

Wie Habertürk berichtet, wurde daher erklärt, dass der Antrag „in sachlicher Hinsicht außerhalb der Zuständigkeit des Verfassungsgerichts“ liege. Somit wurde der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen, ohne in die inhaltliche Prüfung einzutreten.

WAS WAR GESCHEHEN?

In der Vollversammlung der TBMM fand eine Wahl für 5 HSK-Mitgliedschaften statt, bei der Fuzuli Aydoğdu, Hakan Yüksel, Seyfi Han, Cengiz Aydemir und Alişan Tiryaki als HSK-Mitglieder gewählt wurden.

Die CHP, die argumentierte, dass die Wahlen in der TBMM sowohl verfahrensrechtlich als auch inhaltlich rechtswidrig seien, brachte die Wahlen vor das Verfassungsgericht und forderte die Annullierung sowie die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der TBMM-Vollversammlung zur Wahl der 5 Ratsmitglieder.

Die Volksallianz (Cumhur İttifakı) bestimmte die Kandidaten entgegen der Verfassungsvorgaben nicht durch ein Losverfahren, sondern durch Mehrheitsentscheidungen. Die Kandidaten wurden in der TBMM-Vollversammlung zur Abstimmung gestellt. Da keine ausreichende Mehrheit erreicht wurde, wurde für die HSK-Kammern unter den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen das Losverfahren angewandt. Die Kandidaten, die von der Volksallianz die meisten Stimmen erhalten hatten, wurden schließlich durch das Los gewählt. Mit einer Ausnahme wurden alle Kandidaten, die die meisten Stimmen der Regierungsabgeordneten erhielten, durch das Los als HSK-Mitglieder bestimmt.

Die CHP brachte den Prozess der Kandidatenbestimmung am 21. Mai vor das Verfassungsgericht (AYM).

Der Vorsitzende der CHP, Özgür Özel, äußerte sich in einer Rede, in der er auf den Prozess der HSK-Mitgliederbestimmung reagierte, wie folgt:

"Diese Angelegenheit ist ein Paradebeispiel für Rechtswidrigkeit. Die Verfassung besagt eindeutig: In der ersten Runde ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, in der zweiten Runde eine niedrigere qualifizierte Mehrheit; kann diese nicht erreicht werden, wird unter den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen das Los gezogen. Doch die AKP erfindet eine nicht existierende dritte Wahlrunde und versucht, mit ihren eigenen 30 Stimmen (einschließlich MHP) beide Kandidaten zu bestimmen und in das Losverfahren zu bringen. Dies ist eine 'Dreistigkeit', ja sogar eine 'Herablassung', ein Versuch des Taschendiebstahls an der Verfassung", sagte er. Der Vorsitzende der CHP, Özgür Özel, fügte hinzu: "Diese Angelegenheit ist ein Paradebeispiel für Rechtswidrigkeit. Die Verfassung besagt eindeutig: In der ersten Runde ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, in der zweiten Runde eine niedrigere qualifizierte Mehrheit; kann diese nicht erreicht werden, wird unter den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen das Los gezogen. Doch die AKP erfindet eine nicht existierende dritte Wahlrunde und versucht, mit ihren eigenen 30 Stimmen (einschließlich MHP) beide Kandidaten zu bestimmen und in das Losverfahren zu bringen. Dies ist eine 'Dreistigkeit', ja sogar eine 'Herablassung', ein Versuch des Taschendiebstahls an der Verfassung."


Nachrichtenquelle: 12punto

CHP AYM HSK