Stellungnahme der Generaldirektion für Sicherheit zu 'Jammern': 'Die Nutzung durch Kommunen ist nicht legal'
Nach der Diskussion um 'Jammer', die nach der Aufnahme von Koffern beim Betreten eines Hotels durch den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und sein Team entbrannte, hat die Generaldirektion für Sicherheit mit einer schriftlichen Erklärung reagiert. Die Polizei betonte, dass die Nutzung von Jammern durch Kommunen gegen das Gesetz verstößt.
Die Kofferbilder, die bei der Ankunft des Bürgermeisters der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und seiner Begleiter in einem Hotel von Sicherheitskameras aufgezeichnet wurden, haben in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt.
Mitglieder der CHP hatten erklärt, dass die Koffer Jammer-Geräte enthielten, was ein breites Echo hervorrief. Aufgrund der zunehmenden Debatte gab die Generaldirektion für Sicherheit eine schriftliche Erklärung ab und lieferte detaillierte Informationen zu dem Thema.
In der von der Generaldirektion für Sicherheit veröffentlichten Erklärung wurde der rechtliche Rahmen für die Nutzung von Jammern klar dargelegt. Die Erklärung enthielt folgende Aussagen:
"Es wurde für angemessen erachtet, die folgenden Erklärungen zu den Nutzungsmethoden und strafrechtlichen Sanktionen von Frequenzstörern (Jammern) abzugeben, die am 27.04.2025 in einigen Presseorganen thematisiert wurden.
In Artikel 2, Absatz 3 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation Nr. 5809 ist festgelegt, dass die türkischen Streitkräfte, das Generalkommando der Gendarmerie, das Küstenwachenkommando sowie das Außenministerium, die Telekommunikationsbehörde, der Nationale Nachrichtendienst und die Generaldirektion für Sicherheit, deren Aufgabenbereiche durch entsprechende Präsidialdekrete festgelegt sind, im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit Frequenzstörer (Jammer) einsetzen dürfen."
In der Erklärung der Polizei wurde ausdrücklich betont, dass Kommunen nicht zu diesen Institutionen gehören. In der Erklärung hieß es: "Bürgermeister und Kommunen gehören nicht zu den Personen, Institutionen und Organisationen, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 5809 Frequenzstörer (Jammer) verwenden dürfen."
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass das Unterbrechen der Kommunikation durch unbefugte Personen und Institutionen mittels Frequenzstörern gemäß Artikel 124 des türkischen Strafgesetzbuches eine Straftat darstellt.
Die Generaldirektion für Sicherheit merkte zudem an, dass ihren eigenen Schutzeinheiten keine Schulungen zur Verwendung von Jammer-Geräten erteilt wurden und teilte mit, dass die Behörde in dieser Hinsicht keinen offiziellen Ausbildungsprozess durchführt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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