Stellungnahme von Parlamentsvizepräsident Bekir Bozdağ zu Nachwahlen
Der Vizepräsident der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), Bekir Bozdağ, erklärte: „Unser Präsident und Parteivorsitzender Recep Tayyip Erdoğan wurde nicht durch eine Nachwahl zum Abgeordneten von Siirt gewählt, sondern infolge der Erneuerung und Wiederholung der Parlamentswahlen.“
Der Vizepräsident der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), Bekir Bozdağ, äußerte sich zu den Äußerungen des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel und des Fraktionsvorsitzenden Murat Emir, die die Siirt-Wahlen von 2002-2003, bei denen der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan erstmals zum Abgeordneten gewählt wurde, als „Nachwahl“ bezeichnet hatten.
„UNSER PRÄSIDENT WURDE NICHT DURCH EINE NACHWAHL, SONDERN DURCH EINE WIEDERHOLUNGSWAHL ZUM ABGEORDNETEN VON SIIRT GEWÄHLT“
Bozdağ betonte, dass Präsident Erdoğan aufgrund einer Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK) bei der erneuerten Wahl zum Abgeordneten von Siirt gewählt wurde, und erklärte: „Unser Präsident und Parteivorsitzender Recep Tayyip Erdoğan wurde nicht durch eine Nachwahl zum Abgeordneten von Siirt gewählt, sondern infolge der Erneuerung und Wiederholung der Parlamentswahlen.
Denn: Auf Einspruch der AK-Partei entschied der Hohe Wahlrat (am 2. Dezember 2002, Beschluss-Nr.: 978) einstimmig, die am 3. November 2002 in der Provinz Siirt durchgeführten Parlamentswahlen für ungültig zu erklären, die entsprechenden Abgeordnetenmandate zu annullieren und die Parlamentswahlen im Wahlkreis Siirt zu erneuern.
Unser Präsident und Parteivorsitzender Recep Tayyip Erdoğan wurde somit bei dieser erneuerten und wiederholten Wahl gemäß der Entscheidung des Hohen Wahlrats zum Abgeordneten von Siirt gewählt“, so Bozdağ.
„EINE PARLAMENTSWAHL ALS ‚NACHWAHL‘ ZU BEZEICHNEN, WIDERLEGT NICHT DIE TATSACHEN“
Bozdağ erklärte, dass die Entscheidung über die Annullierung und Erneuerung von Parlamentswahlen in einer Provinz oder einem Wahlkreis beim Hohen Wahlrat liege, und fügte hinzu: „Abgesehen davon sind die Erneuerung bzw. Wiederholung einer Parlamentswahl in einer Provinz oder einem Wahlkreis aufgrund einer Entscheidung des Hohen Wahlrats und eine Nachwahl nicht dasselbe; sie sind grundlegend verschieden.
Darüber hinaus wird die Entscheidung zur Annullierung und Erneuerung bzw. Wiederholung einer Parlamentswahl in einer Provinz oder einem Wahlkreis vom Hohen Wahlrat getroffen, während die Entscheidung über eine Nachwahl von der Generalversammlung des Parlaments getroffen wird (Verfassung, Art. 78). Trotz dieser klaren und unbestreitbaren verfassungsrechtlichen Realität und der Entscheidung des Hohen Wahlrats die in Siirt erneuerte und wiederholte Parlamentswahl als ‚Nachwahl‘ zu bezeichnen, widerlegt nicht die Tatsachen, sondern lediglich die Glaubwürdigkeit derjenigen, die dies behaupten“, erklärte er.
Nachrichtenquelle: İHA
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