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Markante Aussagen von Kanadoğlu: 'Wir befinden uns am Tiefpunkt unserer Verfassungsgeschichte'

Der dieswöchige Gast der Sendung '12'den' mit Tuncay Mollaveisoğlu, die auf 12punto ausgestrahlt wird, war Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu, Dozent an der Istanbul Gedik Universität. Kanadoğlu äußerte sich zum sogenannten 'Ahmak'-Prozess gegen İmamoğlu.

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Der Dozent der Istanbul Gedik Universität, Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu, war zu Gast bei dem renommierten Journalisten Tuncay Mollaveisoğlu auf 12punto.

Kanadoğlu äußerte sich zu dem gegen Ekrem İmamoğlu geführten 'Ahmak'-Prozess und betonte, dass die Justiz politisiert sei und die Grenzen der Meinungsfreiheit erweitert werden müssten.

Kanadoğlu erklärte, dass die Urteile der Richter im Prozess völlig aus dem Kontext gerissen seien und im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stünden.

Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu betonte, dass der Fall keine rechtliche Grundlage habe und sagte: "Dieser Prozess hat sich außerhalb der rechtlichen Grenzen zu einem Instrument entwickelt, das dazu dient, die Situation der Opposition zu erschweren. In den Augen des Rechts hat dieser Prozess keinerlei Wert." Zudem wies er darauf hin, dass zwar Spekulationen über eine Ablehnung der Berufung im Umlauf seien, dieser Prozess jedoch aus rechtlicher Sicht bedeutungslos sei.

Auf die Frage, was für eine Türkei zu erwarten sei, sollte der Bürgermeister der Istanbuler Stadtverwaltung, Ekrem İmamoğlu, mit einem politischen Verbot belegt werden, antwortete Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu wie folgt:

''Ich glaube immer noch, dass dieses Gerechtigkeitsempfinden in der türkischen Gesellschaft vorhanden ist. Während es in der Türkei in vielen weitaus schwerwiegenderen Fällen eine Kultur der Straflosigkeit gibt, halte ich es für unvorstellbar, dass das gesellschaftliche Gewissen akzeptiert, dass eine Person, deren Name als Präsidentschaftskandidat gehandelt wird, aufgrund eines Wortes, das unter die Meinungsfreiheit fällt, aus der Politik ausgeschlossen wird. Ich kann sagen, dass es an seiner eigenen politischen Partei liegt, dies zu steuern und eine entsprechende gesellschaftliche Lenkung vorzunehmen.''

DIE EXEKUTIVE IN DER TÜRKEI WIRD NICHT KONTROLLIERT

Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu erklärte, dass die Exekutive in der Türkei nicht kontrolliert werde, und stellte fest, dass sich das Land in Bezug auf seine Verfassungsgeschichte am absoluten Tiefpunkt befinde:

''Es ist eine Exekutive entstanden, die nicht kontrolliert wird. Folglich sind das System der gegenseitigen Kontrolle und das Gleichgewicht weggefallen. Wir diskutieren nun viele Beispiele, die aus einer solchen politischen Struktur hervorgehen. Leider befinden wir uns deshalb, genau so ist es, am absoluten Tiefpunkt unserer gesamten Verfassungsgeschichte. Wir müssen so schnell wie möglich aus diesem Tiefpunkt herauskommen. Unsere Geschichte und unsere verfassungsrechtliche Erfahrung haben das nicht verdient. Meiner Meinung nach ist dies ein Problem, das dringend gelöst werden muss, aber in einem Umfeld, das, wie Sie gerade erwähnten, nicht aufrichtig ist und in dem Projekte zur Verfassung rein nach der eigenen politischen Agenda verfolgt werden, kann eine solche Verfassung nicht gemacht werden. Die Bedingungen für eine Verfassungsgebung sind ohnehin nicht gegeben.''

DAS PARLAMENT KANN KEINE VERFASSUNG SCHAFFEN

Der Dozent der Istanbul Gedik Universität, Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu, bewertete die aktuellen politischen Bedingungen in der Türkei und erklärte, dass das derzeitige Parlament nicht die Befugnis habe, eine Verfassung zu verabschieden. Kanadoğlu sagte: "Unser Parlament ist kein verfassungsgebendes Parlament; es ist ein Parlament, das durch verfassungsrechtliche Befugnisse begrenzt ist. Es kann Verfassungsänderungen vornehmen, hat aber nicht die Befugnis, eine neue Verfassung zu schaffen." Zudem betonte er, dass eine Änderung der ersten vier Artikel der Verfassung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich sei.

VERFASSUNGSGEBENDES PARLAMENT UND BEFUGNISSE

Kanadoğlu wies auf die rechtliche Überlegenheit eines verfassungsgebenden Parlaments hin und erklärte, dass dieses nicht an bestimmte Grenzen gebunden sei und die für eine Verfassungsgebung erforderliche Befugnis nur durch ein solches Gremium erlangt werden könne:

"Die Befugnis zur Verfassungsgebung liegt bei der Nation, also beim Volk, aber diese Befugnis muss durch ein verfassungsgebendes Parlament ausgeübt werden, das von Vertretern des Volkes gebildet wurde."

KOMPROMISSE IM POLITISCHEN UMFELD SCHWIERIG

Kanadoğlu äußerte zudem, dass das derzeitige politische und soziale Umfeld in der Türkei die Ausarbeitung einer neuen Verfassung erschwere.

"In einem nicht institutionalisierten und polarisierten politischen Umfeld ist es kaum möglich, eine auf Konsens und Verhandlungen basierende Verfassung zu erstellen", sagte Kanadoğlu und fügte hinzu, dass ohne gesellschaftlichen Konsens und politische Stabilität eine Verfassungsgebung nicht erfolgreich sein könne.

SIND DIE BEDINGUNGEN FÜR EINE VERFASSUNGSGEBUNG GEGEBEN?

Kanadoğlu betonte, dass die notwendigen Bedingungen für eine neue Verfassung noch nicht gegeben seien und dass verschiedene gesellschaftliche Schichten vertreten sein müssten.

Unter Verweis auf den Fall Can Atalay sagte Kanadoğlu: "In einem Umfeld, in dem gesellschaftliche Gruppen nicht ausreichend repräsentiert sind, wäre der Versuch, eine Verfassung zu erstellen, rechtlich und politisch falsch."

Prof. Dr. Korkut Kanadoğlu erklärte, dass Verfassungsänderungen in der Türkei nicht mit dem Ziel vorgenommen würden, das Land zu demokratisieren oder seinen Platz in der modernen Welt zu festigen, sondern lediglich dazu dienten, die Amtszeit der Regierung zu verlängern. Kanadoğlu sagte: "Die einzige Richtung, die Verfassungsänderungen bisher gezeigt haben, ist die Verlängerung der Lebensdauer der Regierung."

DIE AMTSZEIT DES PRÄSIDENTEN IST VERFASSUNGSWIDRIG

Kanadoğlu äußerte sich kritisch zur Amtszeit des Präsidenten und erinnerte daran, dass der Präsident nur für zwei Amtszeiten tätig sein könne, wobei diese Grenze überschritten worden sei.

REGIUMSWECHSEL UND VERFASSUNGSVERSTÖSSE

Kanadoğlu erklärte, dass das Regime in der Türkei faktisch geändert worden sei, ohne die Verfassung daran anzupassen: "Das Regime hat sich auf eine Weise geändert, die im Recht keinen Platz hat, und dennoch wurde die Verfassung nicht angewendet. Wenn die Verfassung tatsächlich angewendet worden wäre, hätten viele Verstöße in diesen Prozessen verhindert werden können", sagte er.

SCHRITTE ZUR SICHERUNG DES MACHTERHALTS

Kanadoğlu wies auf das Bestreben der Regierung hin, mit der 40+1-Formel weiterzumachen, und betonte, dass solche Verfassungsänderungen eher der Verlängerung der Amtszeit der derzeitigen politischen Macht dienten als den Interessen des Volkes. Kanadoğlu sagte: "All diese Bemühungen um Verfassungsänderungen zielen nicht auf die Demokratisierung der Türkei ab, sondern auf die Sicherung des Fortbestands der bestehenden Regierung."

Nachrichtenquelle : 12punto