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Gemeinsame Erklärung von 15 Anwaltskammern zu Alican Uludağ und İsmail Arı: 'Verhaftungen sind ein Schlag gegen die Pressefreiheit'

15 regionale Anwaltskammern haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie darauf hinweisen, dass die Verhaftung der Journalisten Alican Uludağ und İsmail Arı die Pressefreiheit beeinträchtigt und das Recht der Öffentlichkeit auf Information bedroht.

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Gemeinsame Erklärung von 15 Anwaltskammern zu Alican Uludağ und İsmail Arı: 'Verhaftungen sind ein Schlag gegen die Pressefreiheit'

Anwaltskammern aus 15 verschiedenen Provinzen, darunter Diyarbakır, Van und Şanlıurfa, haben eine gemeinsame Haltung gegen die Haftbefehle gegen die Journalisten Alican Uludağ und İsmail Arı eingenommen. In dem veröffentlichten Text wird erklärt, dass diese Verhaftungen einen schweren Druck auf die Presse- und Meinungsfreiheit ausüben und der demokratischen Gesellschaftsordnung schaden.

In der gemeinsamen Erklärung der Anwaltskammern mit dem Titel „Journalismus ist kein Verbrechen“ wird insbesondere kritisiert, dass Berichte von hohem gesellschaftlichem Nutzen in jüngster Zeit auf verdächtige Weise kriminalisiert werden. Es wird betont, dass die Verhaftungen die Gesellschaft auch ihres Rechts berauben, Zugang zu korrekten Informationen zu erhalten.

Die Erklärung lautet wie folgt:

'SIE ZIELEN DIREKT AUF DAS RECHT DER GESELLSCHAFT AUF ZUGANG ZU KORREKTEN INFORMATIONEN AB'

'Die Verhaftung des Journalisten Alican Uludağ am 20. Februar und des Journalisten İsmail Arı am 23. März offenbart ein äußerst besorgniserregendes Bild für die Presse- und Meinungsfreiheit. Journalistische Tätigkeit ist mit ihrer Funktion, die Öffentlichkeit zu informieren, zu kontrollieren und die Wahrheit ans Licht zu bringen, eines der unverzichtbaren Elemente einer demokratischen Gesellschaft. Dass Berichterstattung, Recherche und Kritik mit strafrechtlichen Sanktionen belegt werden, zielt nicht nur auf Journalisten ab, sondern direkt auf das Recht der Gesellschaft auf Zugang zu korrekten Informationen.

Die Artikel 26 und 28 der Verfassung sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantieren die Meinungs- und Pressefreiheit. Diese Freiheiten genießen einen umfassenderen Schutzbereich, insbesondere bei Berichten und Kritik zu Themen von öffentlichem Interesse. Dennoch ist der Entzug der Freiheit von Journalisten durch die Maßnahme der Untersuchungshaft unvereinbar mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Ultima Ratio. Die Untersuchungshaft ist eine ausnahmsweise Schutzmaßnahme und darf nicht in ein Bestrafungsinstrument umgewandelt werden. Die Kriminalisierung journalistischer Tätigkeit schadet nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern fügt der demokratischen Gesellschaftsordnung schweren Schaden zu.

'DIE FREIHEIT DER JOURNALISTEN MUSS GEWÄHRLEISTET WERDEN'

Die Haftbefehle gegen die Journalisten Alican Uludağ und İsmail Arı haben eine abschreckende Wirkung auf die Pressefreiheit; sie schwächen die Mechanismen der öffentlichen Kontrolle und verletzen das Recht der Gesellschaft auf Information. Als regionale Anwaltskammern akzeptieren wir nicht, dass journalistische Tätigkeit unter Strafe gestellt wird. Wir fordern, dass solche Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit unverzüglich beendet werden, dass im Einklang mit dem Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft gehandelt wird und dass die Freiheit der Journalisten gewährleistet wird.'

Die unterzeichnenden Anwaltskammern sind:

Anwaltskammer Adıyaman, Anwaltskammer Ağrı, Anwaltskammer Batman, Anwaltskammer Bingöl, Anwaltskammer Bitlis, Anwaltskammer Tunceli, Anwaltskammer Diyarbakır, Anwaltskammer Hakkari, Anwaltskammer Iğdır, Anwaltskammer Kars, Anwaltskammer Muş, Anwaltskammer Siirt, Anwaltskammer Şanlıurfa, Anwaltskammer Şırnak, Anwaltskammer Van.


Nachrichtenquelle: 12punto

Alican Uludağ İsmail Arı